Kanzlei Lutz Schroeder wettbewerbsrechtliche Abmahnung für PerfectX OHG wg. gewerblichem Verkauf

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Lutz Schroeder wird im Auftrag der PerfectX OHG, Neuer Höltigbaum 36
22143 Hamburg, tätig und mahnt 
angebliche Wettbewerbsverstöße ab. Die PerfectX OHG vertreibt über die Plattform Amazon.de Kosmetikprodukte und Parfums.

 

Laut RA Schröder sollen die abgemahnten Verkäufer ebenfalls Kosmetikprodukte bzw. Parfums im Internet – auf eBay.de - zum Verkauf angeboten haben. RA Schröder wirft den Verkäufern vor, als private Verkäufer aufgetreten zu sein, obwohl sie in Wirklichkeit als gewerbliche Händler tätig werden, sog. Scheinprivate.

 

RA Schroeder wirft den Abgemahnten mehrere Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht aus Verbraucherschutzgesichtspunkten vor. Innerhalb ihrer Angebote auf eBay.de sollen die Abgemahnten es laut RA Schroeder unterlassen haben, die Verbraucher über geltendes Widerrufsrecht zu informieren. Daneben fehlen laut RA Schroeder Angaben zur Anbieterkennzeichnung und die Bereitstellung eines (Muster-) Widerrufsformulars.  

 

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Informationspflichten zu umgehen, die gewerbliche Händler gegenüber Verbrauchen grundsätzlich erfüllen müssen.

 

Was wird gefordert?

 

RA Schröder fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der PerfectX OHG sowie die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 745, 40 € (Gegenstandswert 10.000 €).

 

Sie haben ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund Ihres angeblichen Auftretens als Scheinprivater erhalten? 

Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegenüber Scheinprivaten haben uns zeigt, dass man als eBay-Verkäufer unter ständiger Beobachtung der Konkurrenz steht. Die Kennzeichnung als „privater Verkäufer“ reicht grundsätzlich nicht aus, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen. Ein als „privater Verkäufer“ gekennzeichneter Verkäufer kann je nach Umfang und Art seiner Verkaufstätigkeit als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Eine Bewertung, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt bemisst sich dabei am konkreten Verkaufsverhalten.

Es ist daher unbedingt erforderlich, das eigene Verkäuferprofil zunächst durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, der sich im Wettbewerbsrecht spezialisiert hat. Ihr Anwalt wird Ihnen zudem erklären, ob und wenn ja, warum die Unterlassungserklärung überhaupt abgeben werden sollte. Ihr Fachanwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen bzw. alternative Vorgehensweisen besprechen. Dies ist grundsätzlich auch davon abhängig, wie Ihr konkretes Verkaufsverhalten letztlich im rechtlichen Sinne einzustufen ist.

Wie schütze ich meinen (eBay-)Onlineshop auch zukünftig vor Abmahnern?

Das Team unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg hilft auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind und ermöglichen eine rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops.

Warum wir Ihnen effektiv mit Ihrer Abmahnung helfen:

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:


• schnelle Hilfe durch unsere Fachanwälte
• persönliche und individuelle Beratung
• transparente Kosten
 • bundesweite Unterstützung

Rufen Sie unsere Kanzlei gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!

 

 

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema