Kapitalmarktrecht: LG Landshut spricht Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu

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In einem aktuellen Fall hat die Kanzlei HOS Rechtsanwälte beim LG Landshut (Urteil vom 19.12.2018, Az.: 23 O 3198/17 – rechtskräftig) für den geschädigten Anleger Schadensersatz erstritten, weil der Anlageberater nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme den Kapitalanleger weder anlage- noch anlegergerecht beraten hat.

Das Landgericht Landshut hat mit seiner Entscheidung vom 19.12.2018 – Az.: 23 O 3198/17 (mittlerweile rechtskräftig) – klargestellt, dass das Beratungsunternehmen für eine unzureichende oder gar falsche Anlageberatung voll haften muss und ist damit zugleich den Klageanträgen der Kanzlei HOS Rechtsanwälte gefolgt. 

Dabei ging das erkennende Gericht davon aus, dass der dem Kläger hier zugefügte Schaden allein in der Zeichnung der streitgegenständlichen Kapitalanlage – ein geschlossener Schiffsfonds – zu sehen ist.

Auch diese aktuelle Entscheidung zugunsten eines betroffenen Anlegers zeigt einmal mehr deutlich, dass alle Kapitalanleger ihre Rechte aus und im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen lassen sollten. 

Die Chancen, in diesen Verfahren Schadensersatz zu erhalten, sind durchaus gut, wie die aktuelle Entscheidung des LG Landshut zeigt. Die Betroffenen sollten bestehende Ansprüche rechtzeitig gerichtlich durchsetzen, bevor die bestehenden Ansprüche gegen den Berater und/oder den Prospektverantwortlichen endgültig verjähren. Nach Ablauf von zehn Jahren ab Zeichnung der Anlage ist es nämlich zu spät, erfolgreich seinen Schadensersatzanspruch vor Gericht durchzusetzen.


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