KfW-Fördermittel Antrag: Probleme und Lösungen

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Diese Probleme und Schwierigkeiten könnten bei der Beantragung eines KfW-Kredits auf sie zukommen.

Als staatliche Förderbank unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung des eigenen Zuhauses. Dies geschieht durch ein Angebot zinsgünstiger Baufinanzierungen und der Vergabe einmaliger Zuschüsse für eine energieeffiziente Sanierung oder den altersgerechten Umbau von Immobilien. Dementsprechend sind die Fördermittel in verschiedene Förderangebote unterteilt, welche jeweils dem Förderprogramm entsprechende Zulassungsvoraussetzungen besitzen.

Die Fördermittel der KfW sind sehr gefragt. Von der Bundesregierung gewährte Fördersummen sind immer wieder, durch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Förderanträgen, innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht. Verdeutlicht werden kann dies mit dem Antragsstopp für die Förderung energiesparender Neubauten im April 2022. Anfang April 2022 wurde durch das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass Hausbauer ab dem 20. April neue Anträge für eine staatliche Förderung energiesparender Neubauten stellen können. Innerhalb weniger Stunden kam es zu einem Antragsstopp mit der Begründung, dass die Fördergelder aufgebraucht seien.


Wie werden Anträge auf eine KfW-Förderung gestellt?

Förderanträge werden über Geschäftsbanken oder Bausparkassen, bei denen die Antragsteller Kunden sind, an die KfW weitergeleitet. Vorab überprüfen die Banken die Kreditwürdigkeit der Antragsteller und beschließen dann im Einzelfall, ob ein KfW-Kredit vermittelt wird. Wichtig ist zu beachten, so auch die KfW selbst, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Förderkredit bzw. keine Verpflichtung der Banken zur Durchleitung der Anträge an die KfW gibt. 

Folglich kommt es zu Fällen, in denen die Fördermittel der KfW von den Geschäftsbanken nicht vermittelt werden. Dies kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist der gesamte Vorgang von der Prüfung des Antrags bis hin zur Durchleitung an die KfW, mit einem hohen Aufwand für die Banken verbunden. Dies ist für viele Banken nicht profitabel, da es auch an vielen Stellen am entsprechenden Personal mangelt, die sich mit dem Verfahren auskennen und jenes durchführen können. Zum anderen besitzen die Banken ein größeres Interesse daran, eigene, mit hohen Zinsen belastete, Modernisierungskredite zu vergeben statt die zinsgünstigen KfW-Kredite. 


Fehler bei der KfW oder Geschäftsbank? Innerhalb der Frist gestellter Antrag wurde nicht bewilligt.

Anträge für KfW-Fördermittel müssen über die Hausbank oder durch ein anderes Kreditinstitut, bei der KfW, vor dem Ende einer festgesetzten Frist eingereicht werden.

Hierbei könnte es zu dem Problem kommen, dass zwar ein Antrag über die Hausbank innerhalb der Frist gestellt wird, letztlich aber die Privatperson nicht in das Förderprogramm aufgenommen wird. Dies kann verschiedene Gründe haben. Ein Grund wäre es, dass die Hausbank den Antrag fristgerecht an die KfW weitergeleitet hat, dieser aber von der KfW selbst nicht richtig oder gar nicht bearbeitet wurde. Andernfalls könnte das Problem auch durch einen Fehler bei der Geschäftsbank hervorgerufen worden sein, indem jene den Antrag nicht fristgerecht an die KfW weitergeleitet hat, aber dennoch gegenüber dem Antragsteller angibt, die Frist eingehalten zu haben. 

Hier könnte zunächst versucht werden, sowohl selbst als auch über die Hausbank mit der KfW in Kontakt zu treten, um herauszufinden, warum der Antrag nicht bewilligt wurde. Wird festgestellt, dass der Antrag fristgerecht eingereicht wurde und der Fehler bei der KfW liegt, könnte der Antrag möglicherweise noch nachträglich bewilligt werden. Dies kann sich jedoch als schwierig erweisen, aufgrund von mangelnder Kooperation seitens der Geschäftsbank oder der KfW. In dieser Hinsicht wäre es empfehlenswert einen Anwalt aufzusuchen, um professionelle Hilfe und Beratung, hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten, zu erhalten.

Ist der Fehler jedoch bei der Geschäftsbank zu verorten, könnten der Privatperson Schadensersatz durch eine Pflichtverletzung, seitens der Bank, aus dem Bankvertrag zustehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte sich hier aus den § 280 Abs. 1 und § 249 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Bankvertrag gem. § 675 BGB ergeben. Hiernach, wenn festgestellt werden sollte, dass die Bank ihre Pflichten verletzt hat und der Privatperson dadurch ein Schaden entstanden ist, müsste die Bank den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der Antrag von der Bank fehlerfrei bearbeitet worden wäre. Wird von der Bank behauptet, dass diese sich pflichtgemäß verhalten hat, kann jene verpflichtet werden, die entsprechenden Daten zum Beweis gem. § 259 Abs. 1 BGB vorzulegen. 

Tritt ein solches Problem auf, sollte ein fachkundiger Anwalt kontaktiert werden, um zu prüfen, ob ein solcher oder andere Ansprüche tatsächlich vorliegen könnte.


Kann die KfW bewilligte Fördermittel zurückverlangen?

Ein anderes Problem könnte eine mögliche Rückforderung der Fördermittel durch die KfW darstellen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn ein Antrag für Fördermittel bewilligt wurde, aber die von der Förderung umfasste Sache nicht den Anforderungen des Förderprogramms entspricht. 

Für den Antrag von bestimmten Fördermitteln wird ein Konzept, beispielsweise durch einen Architekten, entwickelt, um den Anforderungen des Fördermittels zu entsprechen. Anhand dieses Konzepts wird noch vor dem Bau beurteilt, ob die entsprechende Bauweise geeignet ist, um die Anforderungen für die Fördermittel zu erfüllen. Sollte es zu einer Bestätigung des Antrags kommen, kann das Vorhaben vom Bauträger umgesetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein Gutachten von einem neutralen Dritten, der durch den Antragsteller aus einer Liste gewählt werden kann, durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Anforderungen des Förderungsprogramms eingehalten wurden. Kommt es hierbei zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, könnten die gewährten Fördermittel von der KfW zurückgefordert werden. Um einem solchen Fall vorzubeugen, sollte vorab mit dem Bauträger vertraglich genau bestimmt wird, welche Eigenschaft die Bausache aufweisen soll. In dem hier dargestellten Fall müsste mit dem Bauträger vereinbart werden, dass die Bausache die Eigenschaften besitzt, welche den Anforderungen des KfW-Förderprogramms entspricht. Ist eine solche Absprache getroffen, aber weist die Sache nicht die vereinbarte Eigenschaft auf, handelt es sich um einen Mangel an der Sache. Hierdurch stehen dem Antragsteller gegenüber dem Bauträger Mängelgewährleistungsrechte zu. Unter anderem könnte vom Bauträger eine Nachbesserung verlangt werden, sodass auch im Nachhinein die Anforderungen für die KfW-Fördermittel eingehalten werden. Mangelt es an einer solchen Vereinbarung, könnte es sein, dass der Bauträger nicht zur Nachbesserung verpflichtet werden kann, da die Bausache an sich nicht mit einem Mangel belastet ist. 

Allgemein sollte in einem solchen Fall, dass Fördermittel zurückverlangt werden, ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden, um von jenem möglichen Anspruch zu prüfen zu lassen und weitere Beratung zu erhalten.


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Quellen

https://www.handelsblatt.com/finanzen/kfw-40-run-auf-neue-kfw-foerderung-fuer-energiesparende-haeuser-foerdertopf-schon-leer-antraege-erneut-gestoppt/28264308.html

https://www.accedo.de/fragen-antworten/foerderung-zuschuesse/kann-man-kfw-darlehen-mit-anderen-darlehen-kombinieren

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/probleme-mit-kfw-krediten-100.html

https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/foerderung/foerdermittel/kfw-foerderung-richtig-beantragen.php

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/was-kann-ich-tun-wenn-mir-mein-bankberater-keinen-kfw-kredit-geben-will-1029640809

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/antrag-kfw-forderung



Foto(s): Eigene Darstellung mit Screenshot Webseite der KFW


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