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KGaA - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist eine KGaA?

Die KGaA, ausgeschrieben: Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist eine Rechtsform für Unternehmen. Die KGaA ist sozusagen eine Mischung aus der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG). Sie weist zwar bestimmte Aspekte einer Personengesellschaft auf, gehört  jedoch zu den Kapitalgesellschaften. Somit ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Aktiengesellschaft ohne klassischen Vorstand, sondern mit persönlich haftenden Gesellschaftern.

Wie gründet man eine KGaA?

Möchten Sie eine KGaA gründen, brauchen Sie Kommanditisten, mindestens einen Komplementär und das gleiche Grundkapital, dass Sie für die Gründung einer AG benötigen würden. Als Komplementär haften Sie persönlich, als Kommanditist haften Sie nur in der Höhe ihrer Einlagen. Bei einer KGaA werden Kommanditisten Kommanditaktionäre genannt und haften nur für ihre Aktien. Das Kapital für die Gründung muss dementsprechend 50.000 € betragen. Die Gründung Ihrer KGaA ist rechtskräftig, wenn sie notariell beglaubigt und in das Handelsregister eingetragen wurde.

Welche Vorteile hat eine KGaA?

Eine KGaA vereint die positiven Aspekte einer AG und einer KG. So ist es mit dieser Rechtsform möglich, eine breite Kapitalbasis des Unternehmens aufzubauen. Einen Vorteil der KGaA stellt die Kapitalbeschaffung dar. Diese ist im Gegensatz zu einer KG bei einer KGaA einfacher. Eine KGaA hat zwar hohe Einlagen, jedoch kann trotzdem eine persönliche Bindung der Gesellschafter an das Unternehmen bewahrt werden. Das bedeutet, dass Familienmitglieder durch die KGaA weiterhin die Kontrolle über ihr Familienunternehmen behalten können, obwohl große Teile als Aktien verkauft werden.

Welche Nachteile hat eine KGaA?

Bei einer KGaA haftet der Komplementär persönlich für das Unternehmen. Dies birgt das Risiko, dass der Komplementär persönlich für relativ hohe Kapitaleinlagen haften muss. Das Problem lässt sich dadurch lösen, dass man eine GmbH als Komplementär einsetzt. Setzt man jedoch eine juristische Person als Komplementär ein, kann dies zu einer von außen unüberschaubar komplexen Unternehmensstruktur führen. Entscheiden Sie sich für diese Lösung, muss Ihr Firmenname den Zusatz GmbH & Co. KGaA tragen. Weiterhin hat man als Kommanditaktionär nur wenig Einfluss und Entscheidungsgewalt sowohl über die Handlungen der Geschäftsführung als auch über das Personal. Einen weiteren Nachteil der KGaA könnte das hohe Grundkapital von 50.000 € darstellen, das zur Gründung benötigt wird.

Wie setzt sich die Geschäftsführung einer KGaA zusammen?

Die Geschäftsführung einer KGaA besteht wie die Geschäftsführung einer AG auch aus drei Organen:

  • dem Vorstand
  • dem Aufsichtsrat
  • der Hauptversammlung

Wobei wie bereits erwähnt der Vorstand aus den persönlich haftenden Gesellschaftern, den Komplementären, besteht. Die Hauptversammlung besteht aus den Kommanditaktionären, die jedoch nur einen beschränkten Einfluss auf die Leitung der KGaA ausüben kann. Der Aufsichtsrat einer KGaA ist dem Aufsichtsrat einer AG gleich und muss mindestens drei Mitglieder stellen. Selbstverständlich können auch mehr als drei Personen den Aufsichtsrat stellen, jedoch muss die Anzahl der Aufsichtsräte immer durch drei teilbar sein. In der KGaA vertritt der Aufsichtsrat die Kommanditaktionäre gegenüber den Komplementären. 


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