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Markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

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Nachdem es zunächst über einen längeren Zeitraum bezüglich markenrechtlicher Abmahnungen von Borussia Dortmund ruhig wurde, haben wir in der letzten Woche mehrere Anfragen bezüglich markenrechtlicher Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH erhalten.


Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.


Sie wird seit Jahren von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München vertreten.


Die BVB Merchandising GmbH ist u. a. Inhaberin der geschützten Marken „BVB“ und „BVB 09“, was allgemein als Logo des Vereins bekannt ist.


Es musste festgestellt werden, dass die abgemahnte Person innerhalb eines Verkaufsportals über ihren Account Produkte zum Verkauf angeboten hat und dabei die geschützten Marken „BVB“ und das Logo „BVB 09“ verwendet habe. Eine Zustimmung der BVB Merchandising GmbH läge nicht vor. Das Verkaufsprodukt wurde dabei ebenfalls mit den Markenbegriffen beworben.


Hierdurch habe die abgemahnte Person die BVB Merchandising GmbH in ihren ausschließlichen Rechten als Inhaberin der eingetragenen Marken verletzt. Zudem sei das Namensrecht gemäß § 12 BGB verletzt worden. Zusätzlich begehe die abgemahnte Person einen unlauteren Wettbewerbsverstoß in Form einer Rufausbeutung.


Aufgrund dessen macht die BVB Merchandising GmbH in der Folge mehrere Ansprüche geltend:


Zunächst wird die abgemahnte Person aufgefordert, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und unter Fristsetzung eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.


Zudem wird gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG bzw. § 15 Abs. 5 MarkenG sowie gemäß § 9 UWG und § 823 BGB ein Schadenersatzanspruch dem Grunde nach geltend gemacht. Hier soll die abgemahnte Person sämtliche Schäden, welche entstanden sind und noch entstehen werden, anzuerkennen. Da jedoch der momentane Schaden erst nach erfolgter Auskunft beziffert werden kann, wird zunächst eine Anerkennung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach gefordert. Sodann wird ein Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB über die genauen Umstände der Verkäufe, wie bspw. die erzielten Gewinne, geltend gemacht.


Zuletzt wird die abgemahnte Person aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 100.000,00 €, somit einem Betrag in Höhe von 2.584,09 €, ebenfalls unter Fristsetzung zu erstatten.


Sofern die genannten Fristen fruchtlos verstreichen sollten, werden die Anwälte der BVB Merchandising GmbH zur sofortigen gerichtlichen Verfolgung ihrer Rechte raten.


Sollten auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in jedem Falle eine anwaltliche Beratung aufgrund der hohen Streitwerte aufsuchen. Wir vertreten unsere Mandantschaft seit Jahren deutschlandweit gegen verschiedenste markenrechtliche Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH.


Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, sollten Sie sich in der Regel durch einen Anwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung begleiten lassen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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