Kind soll Strafanzeige zurücknehmen

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In jedem guten Haus kommt es auch mal vor, dass Eltern und Kinder sich streiten. Leider kommt es in manchen Haushalten auch vor, dass Eltern gegenüber ihren Kindern regelmäßig handgreiflich werden. Das ist keine schöne Sache und es sollte Konsens darüber bestehen, dass das nicht erlaubt und strafbar ist.

Es gibt auch die Fälle, in denen einer Mutter oder einem Vater tatsächlich ein einziges Mal im Leben oder sehr, sehr selten im Hinblick auf ein sehr grobes Fehlverhalten (Strafbarkeit des Kindes, Drogenkonsum, Selbstgefährdung im Straßenverkehr und vergleichbares) die Hand ausrutscht und das Kind in völliger Enttäuschung über diese ungewöhnliche Maßregelung die Polizei einschaltet und die Eltern eine Strafanzeige erhalten.

Wie geht es weiter? Kann man die Anzeige zurücknehmen? Nein, man kann die Anzeige nicht zurücknehmen. Das Kind erhält einen Verfahrensbeistand und das Strafverfahren läuft.

Was sollten die Eltern nun tun? Die Eltern sollten in erster Linie Ruhe bewahren, sich um das Wohl ihres Kindes kümmern und einen Anwalt einschalten, der nur auf das Strafrecht spezialisiert ist und sich mit genau dieser Thematik bereits vielfach befasst hat. Der Anwalt wird für sie Akteneinsicht nehmen, ggf. die Gespräche mit dem Jugendamt begleiten und eine Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft verfassen mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung. 

Gegebenenfalls kommt es auch zu einem Gerichtsprozess. Diesen wird der Anwalt für sie führen und das Wichtigste für Sie dabei im Blick haben. 

Sehr gerne stehe ich Ihnen als Expertin in diesem Bereich zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es sich um eine seltene Ausnahmesituation gehandelt haben muss. Menschen, die ihre Kinder absichtlich und täglich misshandeln, werde ich nicht als Anwältin zur Seite stehen.


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