Vorladung, Wohnungsdurchsuchung, Strafanzeige – was tun?

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Sofern Sie Beschuldigte/r in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind, oder eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben, eine Durchsuchung/Hausdurchsuchung stattgefunden hat, stattfinden soll oder Sie verhaftet respektive festgenommen worden sind, dann benötigen Sie dringend juristische Beratung und Expertise.

In einem Strafverfahren sind Sie in der Regel einer großen Anzahl an staatlichen Maßnahmen ausgesetzt, die sich mit massiven Konsequenzen auf Ihre Rechte auswirken können. Dies kann im schlimmsten Fall Ihre rechtliche Situation massiv verschlechtern. Strafverfahren sind regelmäßig mit schwerwiegenden beruflichen und privaten Konsequenzen verbunden.

Was tun beim Vorwurf einer Straftat?

1. Termin absagen

Das Schlimmste, was Sie beim Vorwurf einer Straftat tun können, ist nichts zu tun oder einfach abzuwarten.

Jeden Tag erhalten viele Personen eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei. Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind, sollten Sie den Termin zur Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und absagen lassen. Einer Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten.

2. Keine Aussage machen

Vom Vorwurf einer Straftat erfahren Sie manchmal auch erst dann, wenn die Polizei schon die Wohnung durchsucht oder wenn Sie gar festgenommen werden. Um Sie zu einer Aussage zu bewegen, wird von der Polizei diese Ausnahmesituation genutzt. Beschuldigte sagen zumeist nicht zu ihren Gunsten aus. Sie sollten Sich hier also zurückziehen und zunächst bei der Polizei keine Aussage tätigen.

Entgegen der landläufigen Meinung kann die Nicht-Aussage nicht gegen Sie verwertet werden. Gesetzlich haben Sie das Recht als Beschuldigter zu Schweigen.

3. Anwalt aufsuchen

Im dritten Schritt sollten Sie einen Anwalt für Ihre Verteidigung aufsuchen. Wenn Sie dies schon früh im Ermittlungsverfahren tun, kann der Anwalt womöglich gar eine Anklage gänzlich verhindern. Nur der Anwalt hat das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in die Ermittlungsakten. Aufbauend auf der Akteneinsicht kann der Anwalt für Sie eine individualisierte Verteidigungsstrategie erarbeiten, welche für Sie am besten ist.

Sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden, können Sie sich auch gerne an mich, Herrn Rechtsanwalt Christian Keßler, wenden, um mit Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen. Je nach Sachverhalt kommt möglicherweise auch eine Pflichtverteidigung in Betracht. In diesem Fall werden die Anwaltskosten von der Landeskasse übernommen.


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