Kinderbonus

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Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 ein Corona-Paket beschlossen. Darin geregelt ist auch der sogenannte Kinderbonus.

Was beinhaltet der Kinderbonus?

Unabhängig vom Alter des Kindes, für welches das staatliche Kindergeld gezahlt wird, erhalten die Kindergeldberechtigten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300,00 €. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem staatlichen Kindergeld überwiegend in zwei Raten zu je 150,00 € im September und Oktober 2020. Der Kinderbonus wird nicht auf die ALG-II Leistungen der Jobcenter und auch nicht auf den Unterhaltsvorschuss der Jugendämter angerechnet. Auch beim Wohngeld und Kinderzuschlag zählt der Kinderbonus nicht als "weiteres Einkommen".

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?

Der Kinderbonus wird für jedes Kind, welches in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist, gezahlt. Das bedeutet, dass der Bonus auch für Kinder gezahlt wird, die bis 31.12.2020 geboren werden. Der Kinderbonus wird selbst für die Kinder gezahlt, für die zwar im Laufe des Jahres 2020 Kindergeld gezahlt wurde, die Zahlung aber mittlerweile eingestellt ist.

Wenn Kinder schon in der Berufsausbildung oder im Studium sind, haben sie bis zum Alter von 25 Jahre Anspruch auf das staatliche Kindergeld und daher auch auf den Kinderbonus.

Der Kinderbonus wird in der Regel an alle Familien ausgezahlt. Familien mit besonders hohen Einkommen werden nicht vom Kinderbonus profitieren. Bei denen holt sich das Finanzamt den Kinderbonus im Rahmen der Einkommensteuer zurück

Achtung beim Kindesunterhalt

Bei getrenntlebenden Eltern erhält der betreuende Elternteil den Kinderbonus automatisch zusammen mit dem staatlichen Kindergeld überwiesen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Der zum Kindesunterhalt verpflichtende Elternteil kann, wenn er den Mindestunterhalt oder mehr leistet, oder das Kind hälftig betreut, in den Monaten September und Oktober 2020 die Hälfte der Kinderbonus-zahlungen von seiner Unterhaltszahlung abziehen.

 

Für weitere Auskünfte und Informationen im Zusammen mit dem Kindesunterhalt/Kinderbonus vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meinem Büro.

 

Ihre Rechtsanwältin Marion Huth

Halle, 03.09.2020


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