Kinderbonus 2022 vergessen abzuziehen - Was tun?

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In meinem vorangegangenen Rechtstipp Kinderbonus Juli 2022 und Unterhalt Kinderbonus Juli 2022 und Unterhalt habe ich mich zu den Voraussetzungen des im Juli 2022 gezahlten Kinderbonus und der Berücksichtigung beim Unterhalt geäußert.

Was wenn Sie im Juli 2022 vergessen haben den hälftigen Kinderbonus beim Unterhalt abzuziehen? 

In der Regel gilt, "zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden". Der Unterhalt ist in der Regel verbraucht. Eine Verrechnung mit später gezahltem Unterhalt ist schwierig möglich.

Haben Sie aufgrund eines Unterhaltstitels (Jugendamtsurkunde oder gerichtlichem Beschluss) gezahlt, der  vorsieht, dass das gesetzliche Kindergeld anzurechnen ist (§ 1612b Abs. 1 BGB), wird der Unterhalt automatisch um die Hälfte des staatlichen Kindergeldes und damit auch um den im Juli 2022 staatlicherseits geleisteten Kinderbonus von 50,00 €, gekürzt werden können. 

Wenn der voll Unterhalt dennoch gezahlt wurde, dürfte dafpr der Rechtsgrund fehlen. 

Der Unterhaltspflichtige darf den zu viel gezahlten Teil zurückfordern. 

Der Unterhaltsberechtigte ist dann verpflichtet den zu viel gezahlten Unterhalt zurückzuerstatten.

Vorsicht I: 

Der Unterhaltsberechtigte kann sich aber auf Entreicherung berufen.

Dazu muss konkret gesagt werden, wofür das Geld verbraucht wurde. Es muss belegt werden, dass sich auch kein Gegenwert mehr im Vermögen befindet.

Allein der pauschale Vortrag, man habe das Geld für den laufenden Lebensbedarf verbraucht reicht hier nicht aus. Dann hat man ggfs. nur Geld für Ausgaben gespart, das man dann anderswo noch haben "muss". 

Da muss schon mehr kommen

Etwa "wir waren im Freizeitpark, wo wir sonst nie hingefahren wären", oder "wir waren diesmal zwei Mal im Kino, was wir sonst nur einmal gemacht hätten" und ähnliches. Der zu viel gezahlte Unterhalt muss verbraucht und nicht zur Ersparnis von ohnehin anfallenden Kosten genutzt worden sein. Auch der Vortrag: "Ich hab davon ein Laptop gekauft"  ist mit Vorsicht zu genießen,  denn dann ist der Gegewert ja noch da und dann wäre man weiter zur Rückzahlung verpflichtet.

Vorsicht II:

Der den Unterhalt bekommen hat könnte sich noch darauf berufen, dass geglaubt wurde, der andere wollte den Unterhalt und auch den Kinderbonus "freiwillig oben drauf  zahlen" also juristisch ausgedrückt "in Kenntnis seiner Nichtschuld leisten" (§ 814 BGB). 

Gegen diesen Einwand ist dann idR. kein Kraut mehr gewachsen.

Wenn man nicht vorher den Rechtstipp Kinderbonus Juli 2022 und Unterhalt Kinderbonus 2022 und Unterhalt gelesen und umgesetzt hatte.

Nur durch eine solche oder ähnliche Vorabinformation kann im Vorfeld verhindert werden, dass der Berechtigte meint, man wollte ihm „etwas Gutes“ tun, wenn bspw. der alte Dauerauftrag fälschlicherweise noch durchgehuscht ist und der volle Unterhalt gezahlt wurde.

Ob nämlich das bloße Wissen um die Leistung des Kinderbonus 2022 allein ausreicht, um den Unterhaltsbezieher "bösgläubig“ zu machen, ist nach derzeitigem Kenntnistand richterlich noch nicht geklärt. 

Nach meinem Dafürhalten dürfte an dieser Stelle positive Kenntnis erforderlich sein, die durch die vorhergehende Information zum Einbehalt erzielt würde. 

Die vorgenannten Ausführungen beziehen sich grds. auf den Kindesunterhalt direkt. Der Empfänger ist das Kind. Der Anspruch richtet sich daher in erster Linie gegen das Kind -idR. gesetzlich vertreten durch den anderen Elternteil-. 

Es ist daher gut zu überlegen, ob man tatsächlich einen Titel gegen das oft minderjährige Kind erwirken will.

Ob darüberhinaus ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem betreueunden Elternteil auf Rückzahlung bestehen kann, ist mWn. noch nicht entschieden. Der  Autor Helmut Borth bejaht dies in FamRZ 2021, 102 aus dem Gesichtspunkt des "familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs".

Dieser Rechtstipp stellt die persönliceh Überlegungen und Erfahrungen des Verfassers mit der Materie dar. Es macht meist wenig Sinn, wegen dieser 75 Euro einen kostenpflichtigen Rechstreit zu beauftragen. Um solchen Streitigkeiten vorzeitig begegnen zu können, hatte ich den Rechtstipp Kinderbonus Juli 2022 und Unterhalt verfasst.

Vielen Dank, dass Sie bis zu Ende gelesen haben!

Ihr Cornel Ehrentraut

www.busch-schneider.de


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