Kindesunterhalt für USA – Child support for the U.S.A. – D/ENG version

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In dem Fall, in dem ein in Deutschland lebender Vater (Nicht-EU-Ausländer) ein uneheliches Kind mit einer Expartnerin im Ausland hat, die jedoch verheiratet ist, stellt sich die Frage, ob und wie lange der leibliche Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist. 

Das gemeinsame Kind ist 18 Jahre alt und besucht die High School. Der Kindesvater zahlt seit Trennung an wie geschuldet den berechneten Kindesunterhalt. 

Gibt es hier Unterschiede bezüglich des Unterhaltsrechts (hier: Texas, USA)?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass auf den beschriebenen Fall texanisches Recht Anwendung findet. Unterhalt ist wie auch in Deutschland zumindest bis mindestens zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen. Selbstverständlich ist die Höhe abhängig von den Einkommensverhältnissen der Kindeseltern, diese sind offenzulegen. Eine konkrete Prüfung muss daher mit den entsprechenden Unterlagen vorgenommen werden.

Über die Volljährigkeit hinaus kommen jedoch ebenfalls Unterhaltsansprüche des Kindes in Betracht. Hier wird dann vor allem auf sogenannte „Billigkeitsgrundsätze“ abgestellt.

Für weiteren Beratungs- oder Verteidigungsbedarf wenden Sie sich an Ihre Anwältin.

English version

In the case where a father living in Germany (non-EU foreigner) has an illegitimate child with an ex-partner abroad who is married, however, the question arises whether and for how long the biological father is obliged to pay maintenance. The child is 18 years old and attends high school. Since separation, the child's father pays the child support calculated as owed. Are there any differences with regard to maintenance law (here: Texas, USA)?

First of all, it should be noted that Texas Law applies to the case described. As in Germany, maintenance must be paid at least until the child is of legal age. Of course, the amount depends on the income situation of the child's parents which must be disclosed. A concrete check must therefore be carried out with the corresponding documents.

However, child maintenance claims also go beyond the age of majority. The main focus is on so-called "equity principles".

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