Kitaplatzklage – den Kitaplatz einklagen über den Anwalt für Verwaltungsrecht

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Selten haben werdende Eltern das Glück, dass sie sich um die Betreuung des Neugeborenen keine Gedanken machen müssen. Die Realität sieht eher so aus, dass man sich bereits vor der Geburt in sämtlichen Kindertageseinrichtungen anmeldet, wo die Anmeldung auf einem riesigen Stapel anderer Bewerber landet. Die Städte und Gemeinden haben es versäumt, ausreichend Plätze zu schaffen oder die Kindertagespflege für Erzieher*innen attraktiv zu machen und zu fördern. Spätestens, wenn sich der geplante Erziehungsurlaub dem Ende nähert und sowohl die Kitas als auch die Ämter die Eltern immer wieder vertrösten, wenden sich viele an einen Anwalt für Kitarecht.

Voraussetzungen für das Einklagen des Kitaplatzes – Kitaplatzklage

Nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ein Bundesgesetz legt daher den Grundstein für eine Kitaplatzklage. Hierfür muss zunächst ein sogenannter Betreuungsgutschein beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sodann werden gewisse eigene Bemühungen von den Betroffenen erwartet, d. h., dass Sie sich bei den Kitas in der Umgebung bewerben sollten. Wichtig ist auch, dass das Amt Kenntnis davon hat, dass noch immer kein Platz zur Verfügung steht. Daher ist es ratsam, das Jugendamt regelmäßig schriftlich oder per E-Mail darüber zu informieren, dass man noch auf der Suche ist. Später reicht auch die telefonische Nachfrage.

Ab wann sollte man einen Anwalt im Kitarecht hinzuziehen?

Je nach Bundesland ist es möglich, dass man einen ablehnenden Bescheid vom Jugendamt erhält. Spätestens dann sollte man anwaltlichen Rat einholen. Wenn man von den Kitas und Ämtern regelmäßig vertröstet wird, sollte man etwa drei Monate vor dem ersten Geburtstag des Kindes einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen. So bleibt genügend Zeit, zunächst das Amt anzuschreiben und, wenn nötig, das gerichtliche Eilverfahren vorzubereiten.

Wie läuft so ein Verfahren zur Erlangung des Kindergartenplatzes ab?

Wir als spezialisierte Anwälte im Bildungsrecht werden zunächst die Vertretung gegenüber dem Jugendamt anzeigen und die rechtlichen Gegebenheiten erläutern. Oft folgt dann ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit den zuständigen Bearbeitern. Dabei macht der Anwalt für Kitarecht deutlich, dass es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gerade nicht darauf ankommt, ob genügend räumliche oder personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. In der Regel führt dies bereits dazu, dass freiwerdende Plätze vorrangig an unsere Mandanten vergeben werden. Wenn nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne keine Zuweisung erfolgt, müssen wir den Kitaplatz einklagen. Hierfür wird ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Wenn sich das Verfahren nicht durch Zuweisung eines Platzes erledigt, wird das Gericht das zuständige Jugendamt hierzu verpflichten.

Kann man sich die Kita aussuchen beim Einklagen des Kindergartenplatzes?

Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Platzes an der Wunschkita besteht leider nicht. Vielmehr muss man jeden zugewiesenen Platz annehmen, wenn die Annahme auch zumutbar ist. Es hat sich dabei der Grundsatz entwickelt, dass die Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein muss. Ob die Kita auf dem Weg zur Arbeit oder in der entgegengesetzten Richtung liegt, ist daher irrelevant. Wenn die Kita ein spezielles Konzept aufweist, mit welchem die Eltern nicht einverstanden wären, kann ggf. diese Kita abgelehnt werden, ohne dass der Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Platzes erlischt. Lehnt man jedoch einen angemessenen Platz ab, hat man das Recht verwirkt.

Zusammenfassung zur Kitaplatzklage mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht

Wenn Sie rechtzeitig die Kitas und das Jugendamt informieren, haben Sie beim Anwalt für die Kitaplatzklage gute Chancen, einen Platz zu erhalten. Nach unserem ersten Brief sind die Ämter in der Regel sehr bemüht, einen Platz zuzuweisen. Wir müssen den Ämtern jedoch ein wenig Zeit einräumen. Wir sind bundesweit für Sie tätig und geben Ihnen gern auch telefonisch die ersten Auskünfte, ob eine Kitaplatzklage bei Ihnen Sinn macht.


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