Körperverletzung: einfache, gefährliche, schwere, fahrlässige Körperverletzung. Ein Überblick

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Die Straftat der Körperverletzung gehört zu den häufigsten Delikten in der Praxis der Strafverteidigung und im Strafrecht. Als Anwalt & Strafverteidiger verteidigen wir alle Arten der Körperverletzung in München. Wir bieten einen 24h Notfall Service auch bei Körperverletzung: ☎ 089/523 88 0 88.

Tatbestände und Arten der Körperverletzung

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht verschiedene Arten und Formen der Körperverletzung vor. Als Anwalt & Verteidiger in München gebe ich Ihnen einen Überblick über einfache vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. 

"Einfache" vorsätzliche Körperverletzung

Die "einfache" vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) ist der Grundtatbestand. Eine einfache Körperverletzung liegt vor, wenn das Opfer eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung erleidet.
Beispiel: Ohrfeige,  Kratzer. 

Strafrahmen:
Das Gesetz sieht als Strafe für eine einfache vorsätzliche Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Wird Ihnen eine einfache Körperverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich in jeden Fall von einem Anwalt für Strafrecht in München beraten und vertreten lassen. 

Fahrlässige Körperverletzung

Wer unbeabsichtigt und ohne Vorsatz eine Person verletzt, begeht in der Regel eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, wenn ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, z.B. weil er unaufmerksam im Verkehr war. Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen als Verteidiger die genauen Voraussetzungen erläutern. Sprechen Sie mich gerne an, ich berate Sie in meiner Kanzlei im Herzen von München.  
Beispiel: Eine Person wird bei einem Autounfall verletzt. Der Unfall wurde vom Täter verursacht. 

Strafrahmen:
Das Gesetz sieht im StGB für eine fahrlässige Körperverletzung eine Strafe von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.

Gefährliche Körperverletzung

Eine Körperverletzung ist eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, wenn eine "einfache" Körperverletzung in einer bestimmten Weise begangen wird. Darunter fallen eine Körperverletzung 

  • unter Einsatz von Gift 
  • mittels einer Waffe
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  • mittels einer lebensgefährdenden Behandlung

Beispiel: Tritt gegen den Kopf des Opfers, Messerstich.
Die gefährliche Körperverletzung wird im juristischen Jargon oftmals als "gefKV" bezeichnet. 

Strafrahmen:
Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft.
Achtung: Das Gesetz sieht keine Geldstrafe vor! Werden Sie einer gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden, droht Ihnen zwingend eine Freiheitsstrafe, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Strafrecht & Verteidiger beraten. 

Schwere Körperverletzung

Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist gegeben, wenn durch eine Körperverletzung eine bestimmte schwere Folge beim Opfer eintritt. Zum Beispiel

  • der Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
  • der Verlust eines Körperglieds
  • der Eintritt einer Lähmung, geistigen Krankheit oder Behinderung

Strafrahmen:
Eine schwer Körperverletzung ist ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe ab einem Jahr bis 10 Jahre. Das Gesetz sieht bei dem Verbrechen der schweren Körperverletzung keine Geldstrafe vor! Deshalb: Bei schwerer Körperverletzung sofort von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen. Als Verteidiger stehen wir Ihnen in München zur Seite. 

Körperverletzung mit Todesfolge

Stirbt infolge einer Körperverletzung ein Mensch, so liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 229 StGB vor. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen. 

Beispiel: Der Täter verpasst dem Opfer einen an sich nicht lebensgefährlichen Schlag.  Das Opfer geht durch den Schlag zu Boden und schlägt tödlich mit dem Kopf auf die Bordsteinkante.
Eine Körperverletzung mit Todesfolge liegt rechtlichen nur dann vor, wenn zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Als Anwalt & Verteidiger in München erläutern wir Ihnen gern Details. Sprechen Sie uns einfach an. 

Strafrahmen:
Das Gesetz bestimmt als Strafe für eine Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren.
Achtung: Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge kann die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden! Sie müssen in das Gefängnis.Lassen Sie sich deshalb zwingend von einem Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in München beraten. 

Verhalten im Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung

Wird gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt, sollten Sie im ersten Schritt keine Aussage machen. Ihnen steht im gesamten Strafverfahren ein Recht zu Schweigen zu. Machen Sie unbedingt davon gebrauch, bevor Sie nicht mit einem Anwalt & Verteidiger gesprochen haben. Gehen Sie nicht allein zur Polizei. Ihnen steht in jeder Phase des Verfahrens ein Anwalt zu! Als Strafverteidiger in München können wir mit der Polizei und Staatsanwaltschaft kollegial kommunizieren und die beste Verteidigung für Sie erreichen. Sprechen Sie uns an!

HAIDER Rechtsanwälte
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