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Konsolenspiele dürfen weiterverkauft werden, doch Hersteller wollen die Games sperren

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Früher auf Flohmärkten, heute im Internet: der Verkauf von Gebrauchtsoftware boomt. Gerade digitale Spiele, gleich ob für PC oder Konsole, werden gerne weiterverkauft, nachdem sie „durchgespielt" sind.

Kopierschutz war gestern

Lange Zeit waren vor allem illegale Kopien im Fokus der großen Konsolenhersteller und Spieleprogrammierer. Heute wollen die offenbar mehr denn je auch den legalen Verkauf gebrauchter Software verhindern.

Nach Medienberichten könnte Sony in der kommenden PS4 einen neuartigen Mechanismus verwenden, der gebrauchte Spiele erkennt. Ähnliches soll laut Spielemagazinen für die Xbox 720 gelten. Kontrollen und Sperren sind technisch relativ einfach zu realisieren, seit nahezu jedes Gerät einen Zugang zum Internet hat.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellte dazu 2012 in einer vielbeachteten Entscheidung fest, dass der Weiterverkauf von gebrauchter Software erlaubt ist. Selbst wenn die Programme im Internet gekauft und nur online heruntergeladen wurden, darf die dahinterstehende Lizenz weiterverkauft werden.

Lizenz wichtiger als Medium

Wer ein Spiel kauft, der erwirbt in erster Linie die Lizenz, die (nicht sichtbare und nicht greifbare) Software zu nutzen. Eine Verpackung oder ein Trägermedium wie CD, Blue-Ray oder USB-Stick spielen nur noch eine untergeordnete Rolle.

Originalspiele weiterzuverkaufen ist also erlaubt, illegale Kopien anzufertigen dagegen eine Verletzung des Urheberrechts. Die Zeiten, in denen große Datenmengen nur auf originalen oder kopierten CDs, DVDs oder anderen anfassbaren Medien weitergegeben werden konnten, sind aber vorbei.

Laut dem EuGH darf das an der rechtlichen Situation aber nichts ändern. Der Hersteller bzw. Urheber hat trotzdem durch den einmaligen Verkauf an den ersten Nutzer bereits verdient. Im Gegenzug hat der Käufer das Recht erhalten, seine Kopie der Software ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen und ggf. auch weiterzuverkaufen (EuGH, Urteil v. 3. Juli 2012, Az.: C-128/11).

Technik im rechtlichen Rahmen

Ob Hersteller den Gebrauchtspielemarkt durch technische Maßnahmen regulieren dürfen, ist dadurch freilich nicht geklärt. Wie umfangreich eine Lizenz ist, wie lange sie gilt und für wen, das richtet sich grundsätzlich nach dem einzelnen Lizenzvertrag.

Eines ist allerdings klar: Wer eine Softwarelizenz weiterverkauft, darf das zugehörige Programm oder Spiel auch nicht mehr nutzen, sondern muss etwaige Kopien von seinen Geräten und Datenträgern löschen.

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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