Kontensperrung durch Banken bei russischen Staatsbürgern

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Zahlreiche russische Staatbürger in Deutschland mussten in den letzten beiden Wochen feststellen, dass ihre Konten in Deutschland nicht mehr wie gewohnt funktionierten. In manchen Fällen wurden keine Überweisungen und sonstige Einzahlungen entgegengenommen, in anderen Fällen wurden die Funktionen insgesamt blockiert. Manche Kreditinstitute haben auch schon Kündigungen gegenüber russischen Staatsbürgern ausgesprochen.

Die hektischen Aktivitäten der Banken beruhen auf neuen Sanktionsvorschriften, insbesondere auf der EU-Verordnung 2022/328. Danach wird die Annahme von Einlagen russischer Staatsbürger in bestimmten Fällen verboten.

Die maßgebliche Vorschrift der Verordnung lautet:

„Artikel 5b
 (1) Es ist verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland
 ansässigen natürlichen Personen oder von in Russland niedergelassenen juristischen
 Personen, Organisationen oder Einrichtungen entgegenzunehmen, wenn der
 Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder
 Einrichtung pro Kreditinstitut 100 000 EUR übersteigt.
 (2) Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche
 Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines
 Mitgliedstaats verfügen.
 (3) Absatz 1 gilt nicht für Einlagen, die für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden
 Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der Union und Russland
 erforderlich sind.

Demzufolge sind Maßnahmen gegenüber russischen Staatsbürgern, die über einen Aufenthaltstitel in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügten, nicht anzuwenden. Soweit gegen Betroffene, die sich legal in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten, in dieser Weise vorgegangen wird, ist das Vorgehen der Banken rechtswidrig.

Wie sich bei zahlreichen Betroffenen herausstellt, erfolgten die Maßnahmen seitens vieler Kreditinstitute auf bloßen Verdacht hin, in manchen Fällen möglicherweise sogar wider besseres Wissen. Denn in vielen Fällen haben die Banken bereits bei Kontoeröffnung einen Aufenthaltstitel, manchmal auch eine Niederlassungserlaubnis vorgelegt bekommen. Manche Kunden haben auch bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Überdies sind von den Maßnahmen auch häufig Bankkunden betroffen, bei denen es nicht um Einlagen von mehr als 100.000 EUR geht.

Besonders heikel ist es in der aktuellen Situation, wenn, wie teils berichtet wird, die Maßnahmen gebürtige Ukrainer oder Juden betreffen. Bei in Deutschland lebenden Menschen, die aus der ehemaligen Sowjetunion kommen, ist diese Konstellation nicht selten anzutreffen. Betroffene Bankkunden, seien sie nun jüdischer, ukrainischer oder russischer Nationalität, können sich hier unter Umständen an die braune Vergangenheit der einen oder anderen Bank in Deutschland erinnert fühlen. Die Banken sollten daher bei Anwendung derartiger Maßnahmen äußerste Zurückhaltung wahren.

In vielen Fällen ist ein Vorgehen gegen die Maßnahmen der Bank erfolgversprechend. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits von den aktuellen Maßnahme betroffene Kontoinhaber. Er berät in deutscher und russischer Sprache.



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