Kontosperre? So holst du dir mit einem Anwalt die Freischaltung - Gericht verpflichtet Bank zur Kostentragung.
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Die Bekämpfung von Geldwäsche ist von zentraler Bedeutung im Finanzwesen, und das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) legt klare Verpflichtungen für Banken fest. Jedoch wirft § 48 des GwG Fragen auf, insbesondere wenn es um die Haftung und Kontosperrungen geht.
Meldung an die FIU: Der Weg zur Kontosperrung
Folge ist die Kontosperrung: Rechte der Verbraucher im Fokus
Die Sperrung von Konten aufgrund von Geldwäscheverdacht ist keine Seltenheit. Allerdings zeigt das laufende Verfahren gegen die Targobank vor dem OLG Frankfurt am Main (Az 10 U 18/24), dass diese Maßnahmen nicht zwangsläufig ohne Konsequenzen bleiben. Insbesondere § 48 des GwG gibt Banken eine Freistellung von der Haftung, was zu monatelangen Kontosperrungen führen kann.
Kostentragung des Verfahrens durch Banken bei Gerichtsverfahren: Ein neuer Trend?
Aktuelle Gerichtsurteile, wie jene des LG Stuttgart (Az. 6 O 234/22), LG Wiesbaden (Az. 30 238/23), LG Berlin (Az. 37 O 473/22) und LG Frankfurt (Az. 201 T26/23, 29 C 2800/22), legen nahe, dass Banken vermehrt zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verpflichtet werden, wenn Kontosperrungen unrechtmäßig erfolgen. Dies könnte eine neue Entwicklung in Richtung Verantwortlichkeit der Banken darstellen.
Fazit: Anwaltskonsultation stets hilfreich
Angesichts der rechtlichen Komplexität und der möglichen Auswirkungen auf Verbraucher sollten Betroffene im Falle einer Kontosperrung aufgrund von Geldwäscheverdacht stets eine Anwaltskonsultation in Erwägung ziehen. Die aktuellen Entwicklungen deuten darauf hin, dass Gerichte zunehmend dazu neigen, Banken zur Übernahme von Kosten zu verpflichten, wenn Kontosperrungen unberechtigt erfolgen. Verbraucher sollten daher ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen.
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