Kosten bei Trennung und Scheidung

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Viele scheuen bei der Trennung vom Ehegatten den Besuch bei einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin aus wirtschaftlichen Gründen; denn in dieser Zeit ist das dann Geld sowieso „knapp“.

Dabei kann der Anwalt/Anwältin auch an dieser Stelle hilfreich zur Seite stehen!

Eine Kostenübernahme ist ggf. möglich durch:

- Rechtsschutzversicherung

Hier ist eine Kostenübernahme für die Erstberatung in Familiensachen oftmals mit inbegriffen. Gerade diese Erstberatung ist wichtig um abzuklären, ob tatsächlich sofort Maßnahmen ergriffen werden müssen/sollten oder ein Abwarten des Trennungsjahres angezeigt ist.

- Beratungshilfe

Einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bei wirtschaftlich schwieriger Lage beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

- Verfahrenskostenhilfe

Früher Prozesskostenhilfe genannt und auch unter „Armenrecht“ bekannt, kann für ein Verfahren beim Gericht beantragt werden, sofern Sie nicht in der Lage sind die Kosten eines Verfahrens zu tragen. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei offen zu legen. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt. Diese ergeben sich aus dem amtlichen Antrag. Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, reicht oftmals dieser Bescheid. Einen Antrag finden Sie unter Justiz.nrw.de. Diesen können sie kostenlos ausdrucken.

- Verfahrenskostenvorschusspflicht der Gegenseite

Grade dieses Mittel wird oft unterschätzt! und grundsätzlich auch gerichtlich geprüft, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe begehren.

Der geringverdienende Mandant kann seinen Ehegatten auf Zahlung von Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten in Anspruch nehmen, sofern dieser über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Hierbei sind dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu betrachten, unter Beachtung seiner etwaigen Unterhaltsverpflichtungen und des Selbstbehaltes.

Wenn all dieses für Sie nicht in Betracht kommt, dann ist die Erstberatung von Ihnen zu tragen. Die Gebühren bemessen sich dabei nach der RVG, und sind für die Erstberatung reguliert. Gerne werde ich auch auf Stundenbasis für Sie tätig.

Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne behilflich!


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