Krankmeldung muss grundsätzlich nahtlos erfolgen, sonst wird das Krankengeld gestrichen!

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Viele Menschen kennen das: Sie sind bedauerlicherweise krank geworden und können deshalb nicht mehr arbeiten. Glücklicherweise sind Sie dennoch abgesichert, denn der Arbeitgeber muss 6 Wochen den Arbeitslohn in voller Höhe weiterzahlen.

Sind Sie länger krank als 6 Wochen, springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt dann nichts mehr. Die Auszahlung des Krankengeldes ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

Das Krankengeld wird nur gezahlt, wenn Sie als Patient/in Ihre Krankheit der Krankenversicherung lückenlos nachweisen. Das heißt, Sie müssen in regelmäßigen Abständen Ihren Arzt aufsuchen, der Ihre Krankheit und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wie die Krankmeldung formell heißt) feststellen und auch nahtlos in der Krankmeldung festhalten muss. 

Ist auf Ihrer Krankmeldung beispielsweise der 5. eines Monats festgehalten, müssen Sie spätestens am Folgetag zu Ihrem Arzt. Auch wenn Sie durchgehend krank sind, was bei langen Erkrankungen häufig der Fall ist, kommt es bezüglich des Krankengeldes nur auf die lückenlose Feststellung der Krankheit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an.  

Geben Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, die erst ab dem 7. des Monats ausgestellt ist, wenn der letzte Tag, in der vorherigen Bescheinigung der 5. war, zahlt die Krankenversicherung kein Krankengeld mehr! Damit sind Sie nicht mehr krankenversichert!

Um dies zu vermeiden und Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Sie daher unbedingt darauf achten, dass Sie rechtzeitig zum Arzt gehen! Lassen Sie sich nicht von diesem wegschicken! Denn dann kann Ihnen trotzdem der Verlust Ihres Krankengeldes drohen!

Bei Fragen zum Thema Krankengeld berate und vertrete ich Sie gerne gegen Ihre Krankenversicherung. Hier ist wichtig, dass Sie schnell handeln!

Rechtsanwältin Phoebe Fleur Herp


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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