Krieg in der Ukraine - Flucht nach Deutschland?

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Die Bilder aus der Ukraine sind erschütternd. Viele fragen sich jetzt, wie sie ihren Angehörigen helfen können. Können sie nach Deutschland kommen?

Nachfolgend informieren wir Sie daher über die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten von Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen nach dem deutschen Aufenthaltsrecht.

Asyl in Deutschland für Ukrainer

Daneben besteht zwar die Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Ob Deutschland in solchen Fällen Asyl gewähren wird, ist eine politische Entscheidung, die noch nicht getroffen wurde. Nach jetziger Rechtslage würde der Asylantrag abgelehnt werden. Aktuell (bis vor wenigen Tagen) waren Abschiebungen in die Ukraine möglich.

Grundsätzlich benötigen auch ukrainische Staatsangehörige für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ein nationales Visum von der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat. Hiervon gibt es jedoch in bestimmten Fällen gesetzliche Ausnahmen (z.B. bei Erteilung der Blauen Karte EU). Darüber hinaus kann die Ausländerbehörde in Deutschland auf das nationale Visum verzichten und direkt eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn die Nachholung des Visumsverfahrens in der Ukraine nicht zumutbar ist (§ 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG). Aufgrund der grundsätzlichen Überlastung der Ausländerbehörden dauern solche Entscheidungen oft Monate. Der Gesetzgeber hat daher in § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG für diese Entscheidungsphase eine Erleichterung für visumfrei eingereiste Antragsteller geschaffen, wonach der Aufenthalt in Deutschland über die 90 Tage hinaus erlaubt bleibt.

Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer in Deutschland 

Eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt in Deutschland als nur 90 Tage kann an Drittstaatsangehörige, wie Ukrainer, nach dem Aufenthaltsgesetz nur für die dort normierten Aufenthaltszwecke erteilt werden. Dazu gehören beispielsweise

  • Ausbildung
  • Studium
  • Erwerbstätigkeit (für Arbeitnehmer und für selbständig Tätige)
  • Arbeitsplatzsuche
  • Familienzusammenführung
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte (z.B. das Recht auf Wiederkehr)

Unsere auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von MSH beraten Sie gern auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch oder Englisch zur Sach- und Rechtslage in Ihrem individuellen Fall und stellen für Sie anschließend die erforderlichen Anträge und unterstützen Sie bei den Gesprächen mit der zuständigen Ausländerbehörde bundesweit. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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