Kryptowährung OneCoin: Drohender Totalverlust für Millionen Anleger
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Am Sonntag, den 01.08.2021, berichtete Pro7 in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei in einem Galileo Spezial (Bluffen, Betrügen, Begeistern – so ziehen uns Hochstapler in Ihren Bahn) über den Fall OneCoin. Der Beitrag wird in Kürze auch in der Mediathek abrufbar sein.
Kryptowährung OneCoin: Drohender Totalverlust für Millionen Anleger
OneCoin ist eine Kryptowährung, die von den Firmen OneCoin Ltd (Dubai) und OneLife Network Ltd (Belize) angeboten wird. Gegründet wurden die Unternehmen von Ruja Ignatova und Sebastion Greenwood. Millionen Anlegern wurde in Aussicht gestellt, dass die digitale Währung ebenso erfolgreich wie die Kryptowährung Bitcoin werden könnte. Laut HANDELSBLATT wird OneCoin jedoch bereits seit 2017 von Beobachtern wie der ungarischen Zentralbank als Schneeballsystem klassifiziert.
Anleger investieren hunderte Millionen Euro in OneCoin
Das Online-Portal des Wirtschaftsmagazins CAPITAL schreibt am 15.03.2020: „Der Hype um Bitcoin hat viele Betrüger angelockt. Der spektakulärste Fall: Anleger stecken mehr als 3 Mrd. Euro in die Kryptowährung einer Frau, die sich selbst ‚Cryptoqueen‘ nannte. Ihr Onecoin entpuppt sich als weitgehend wertlos.“
Auch Anleger aus Deutschland haben laut Schätzungen Hunderte Millionen Euro in OneCoin investiert. Die Betroffenen sahen sich mit immer mehr beunruhigenden Nachrichten konfrontiert und befürchten mittlerweile erhebliche Verluste ihrer Einlage. Ein Abruf und Handel der Coins ist nicht möglich.
Finanzaufsichtsbehörden warnen vor OneCoin
Bereits ab 2015 wurden von den Behörden in Bulgarien, Kroatien, Finnland, Schweden, Norwegen und Lettland Warnungen bezüglich OneCoin veröffentlicht. 2016 wurde von der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM eine Untersagung für OneCoin Aktivitäten in Italien ausgesprochen. Im Mai 2017 folgte eine Warnmeldung und eine Unterlassungsanordnung durch die Finanzaufsichtsbehörde (IFSC) von Belize für die Geschäftstätigkeit der OneLife Network Ltd. Der Behörde zufolge verfüge das Unternehmen nicht über die für den Handel benötigten Lizenzen und Erlaubnisse.
Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland (BaFin) untersagt Geschäftstätigkeit
Auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) wurde im Jahr 2017 aktiv. Zunächst betraf es die IMS International Marketing Services GmbH, die als Zahlungsdienstleister für OneCoin fungierte. Im Februar 2017 hat die BaFin eine Kontensperre über die bekannten noch aktiven Konten der IMS verhängt. Mit Bescheid vom 05. April 2017 verfügte die BaFin außerdem, das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft einzustellen. Der Bescheid vom 05.04.2017 ist bestandskräftig. Die Bescheide aus dem Februar sind noch nicht bestandskräftig.
Die Untersagung für die Geschäfte mit OneCoins gegenüber der OneCoin Ltd. und der OneLife Network Ltd. folgte am 27. April 2017. Die BaFin untersagte den Unternehmen, im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit „OneCoins“ durchzuführen. Darüber hinaus hat sie die Unternehmen angewiesen, jegliche Werbung für den Vertreib und Verkauf der Kryptowährung in Deutschland sofort einzustellen, da keine Erlaubnis für das von der BaFin als Eigenhandel betrachtete Geschäft vorlag.
OneCoin: Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs
Bereits in einigen Ländern ermitteln Staatsanwaltschaften gegen die Verantwortlichen unter anderem wegen Kapitalanlagebetrugs. Nachdem sich die Gründerin Ruja Ignatova Ende 2017 aus dem Geschäft zurückgezogen hatte, übernahm ihr Bruder Konstantin Ignatov die Unternehmensführung. Dieser wurde im März 2019 in den USA verhaftet.
Das HANDELSBLATT berichtet in einem Online-Artikel vom 18.11.2019: „Der Bruder der untergetauchten Gründerin der digitalen Währung Onecoin hat seine Beteiligung an Betrugstaten und Geldwäsche gestanden. Damit könnte die Aufklärung des Kryptoskandals rund um den Bitcoin-Konkurrenten voranschreiten. Der Deutsch-Bulgare Konstantin Ignatov war laut einem BBC-Bericht bereits im März in den USA festgenommen worden.“
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