KSP Kanzlei fordert i. A. d. dpa Picture-Alliance GmbH Schadensersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

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Die KSP Kanzlei hat im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH ein Forderungsschreiben auf Schadensersatz wegen einer angebliche Urheberrechtsverletzung verschickt.

Inhalt des Forderungsschreibens

In dem Schreiben heißt es, dass die dpa Picture-Alliance GmbH ausschließliche Nutzungsrechte an der gegenständlichen Fotografie habe. Dieses Foto soll der Adressat des Schreibens ohne Erlaubnis auf seiner Website verwendet haben.

Daher macht die KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH einen Schadensersatzanspruch geltend. Der Schadensersatz wird dabei nach der MFM-Tabelle berechnet und es wird eine dauerhafte Nutzungsabsicht der Fotografie angenommen. Der geforderte Gesamtbetrag ergibt sich daher wie folgt:

  • Schadensersatz: 600,00 €
  • Dokumentationskosten: 85,00 €
  • Zinsen: 175,12 €
  • Rechtsanwaltskosten: 134, 40 €
  • Gesamtforderung: 994,52 €

Wie sollte man sich verhalten, wenn man ein Forderungsschreiben der KSP Kanzlei erhält?

Es ist wichtig, dass Sie das Forderungsschreiben der KSP Kanzlei ernst nehmen, wenn Sie eines erhalten haben! Bei einer Nichtreaktion Ihrerseits können möglicherweise unnötige Kosten entstehen, z.B. durch ein gerichtliches Verfahren. Unserer Erfahrung nach werden etwaige Ansprüche von der KSP Kanzlei bei einer Nichtreaktion auch versucht, gerichtlich geltend zu machen.

Wir raten daher dazu, sich nach Erhalt eines Schreibens der KSP Kanzlei frühzeitig von einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann für Sie prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite im Grunde und in der genannten Höhe bzw. Ausmaß bestehen und Ihnen beim weiteren Vorgehen helfen.

Ein Anwalt kann Sie zudem genau darüber aufklären, was Sie zukünftig beachten müssen! Die Erfahrung zeigt beispielsweise, dass viele Mandanten Probleme damit haben, Bilder im Internet vollständig zu löschen. Dies kann zu weiteren Forderungsschreiben und dergleichen führen.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, wenn Sie ein Forderungsschreiben der KSP Kanzlei erhalten haben!

Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit unseren Fach- und Rechtsanwälten für Urheber- und Medienrecht seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten bei diversen urheberrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Gerne beraten wir auch Sie, wenn Sie ein Forderungsschreiben der KSP Kanzlei erhalten haben sollten. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses erstes Gespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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