Kündigung Arbeitsvertrag, Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart hilft

  • 2 Minuten Lesezeit

kostenlose Erstberatung / ücretsiz ilk danisma

In den letzten Monaten wenden sich verstärkt gekündigte Arbeitnehmer an die seit 20 Jahren im Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ESER LAW und fragen nach Möglichkeiten,  sich gegen eine Kündigung zu wehren.

Nach den langjährigen Erfahrungen von Rechtsanwalt Kemal Eser bestehen gute Chancen sich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu wehren.

Das Kündigungsschutzgesetz stellt für eine rechtswirksame Kündigung eine sehr hohe Hürde dar, so die Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser. Tendenziell neigen auch die Arbeitsgerichte eher dem Arbeitnehmer zu.

Ob die Kündigung des Arbeitsvertrages tatsächlich  rechtswirksam ist, hängt dann immer von den Einzelfallumständen ab.

Als potentielle Kündigungsgründe kommen in diesem Zusammenhang in Betracht, die betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.

Wenn mit Teilzeitbeschäftigten zusammen mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, greift dann schon das besagte Kündigungsschutzgesetz, § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG.

Teilzeitbeschäftigte werden für die Berechnung der Mitarbeiterzahl gem. § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG wie folgt berücksichtigt:

- bis einschließlich 20 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,50

- bis einschließlich 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,75

- über 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 1,0

Wenn also das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist eine Prüfung durch die Arbeitsgerichte sicher eröffnet. 

Gekündigte Arbeitnehmer müssen dringend die im Hintergrund laufende 3-Wochenfrist beachten. Bei dieser Kündigungsfrist handelt es sich um eine sogenannte Notfrist.

Es kann allerdings sein, dass die Kündigung nicht rechtswirksam zugestellt worden ist, sodass auch dann die Dreiwochenfrist nicht beginnt zu laufen. Dies muss im Einzelfall genau von einem im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Gemäß § 4 KSchG muss also ein gekündigter Arbeitnehmer ab Zugang der Kündigung eine Notfrist von 3 Wochen beachten.

Nur innerhalb dieser 3 Wochen kann daher der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Damit der Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes profitieren kann, muss der Arbeitnehmer jedoch über ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten Dauer verfügen.  Diese Wartezeit wird im § 1 des Kündigungsschutzgesetzes im Absatz 1 geregelt. 

Rechtsanwalt Eser ist seit über 20 Jahren auf Seiten von gekündigten Arbeitnehmern im Kündigungsschutzrecht tätig. Insoweit kann er auf zahlreiche erfolgreiche Vertretungen verweisen. 

Er wird bundesweit tätig und wird vor allem von Arbeitnehmern aus dem Großraum Stuttgart bzw. aus Süddeutschland beauftragt.

Kostenfreier Online-Check:
Unser Angebot an Sie: Kostenfreie Einzelfallprüfung zur Ermittlung Ihrer Ansprüche!

Als langjährige Arbeitsrechts- und Verbraucherschutzkanzlei (20 Jahre)
unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen!  

Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt Eser.Sie erreichen uns:   telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz oder hier über anwalt.de.Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.

Türkce:

Bir isten çikarma koruma eyleminin sizin durumunuzda umut verici olup olmadigindan emin degilseniz, ücretsiz bir ilk danisma düzenleyin. Avukatlarimiz talebinizi eksiksiz bir sekilde ele alacak ve her adimda size destek olacaktir.

Foto(s): Kemal Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema