Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers

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Nach dem slowakischen Recht kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer wie folgt beendet werden:

- durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

- durch die schriftliche Vereinbarung,

- durch die sofortige Beendigung,

- durch die Beendigung in der Probezeit.

Der Arbeitnehmer ist berechtigt das Arbeitsverhältnis aus irgendwelchem Grund oder auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Arbeitgeber (auf der anderen Seite) darf das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer lediglich aus den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Gründen kündigen.

Unten fassen wir die gesetzlichen Gründe, aus denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen kann, kurz zusammen:

A. Betriebsorganisatorische Gründe

  • der Arbeitgeber oder dessen Teil wird aufgelöst oder verlegt;
  • der Arbeitnehmer wird überflüssig, und zwar im Hinblick auf eine schriftliche Entscheidung des Arbeitgebers oder der zuständigen Behörde über die Änderung der Aufgaben, über die Änderung der technischen Ausstattung, über die Reduzierung des Arbeitnehmerstandes zwecks der Erhöhung der Arbeitseffektivität oder über andere organisatorische Änderungen.

B. Gesundheitliche Gründe

  • wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand laut ärztlichem Gutachten langfristig die Fähigkeit, die bisherige Arbeit weiter auszuüben, verloren hat, oder
  • wenn der Arbeitnehmer die bisherige Arbeit wegen einer berufsbedingten Krankheit oder wegen der Bedrohung einer solchen Krankheit nicht mehr ausüben darf, oder
  • wenn der Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle durch die Entscheidung des zuständigen Organs der Staatsverwaltung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens festgestellte maximal zulässige Exposition erreicht hat.

C. Dienstunfähigkeit

  • das Fehlen rechtlicher Voraussetzungen für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit;
  • das Fehlen der Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit laut § 42 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuches; (Notwendigkeit der Wahl oder Ernennung gemäß einer Sondervorschrift oder internen Vorschrift des Arbeitnehmers zur Ausübung der vereinbarten Arbeit);
  • die Nichterfüllung (ohne Verschulden des Arbeitgebers) der in interner Regelung des Arbeitgebers festgelegten Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Arbeit;
  • unbefriedigende Arbeitsergebnisse; der Arbeitnehmer kann aus diesem Grund nur dann gekündigt werden, wenn ihn der Arbeitgeber in den letzten sechs Monaten schriftlich aufgefordert hat, diese zu beseitigen, und der Arbeitnehmer sie in einer angemessenen Zeit nicht beseitigt hat.

D. Arbeitsdisziplinverletzungen

  • wenn beim Arbeitnehmer Gründ
    e vorliegen, aus denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen könnte (d. h. rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat oder eine wesentliche Verletzung der Arbeitsdisziplin), oder bei geringfügiger Verletzung der Arbeitsdisziplin; bei Vorliegen einer geringfügigen Verletzung der Arbeitsdisziplin kann die Kündigung ausgesprochen werden, vorausgesetzt dieser wurde in den vorangegangenen sechs Monaten schriftlich verwarnt.

E. Ab 01.01.2022: Erreichung des Alters von 65 Jahren und des Alters für den Anspruch auf eine  Altersrente

Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Dauer der Kündigungsfrist ist im Arbeitsgesetzbuch festgelegt und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitgeber und dem Kündigungsgrund ab. Die Mindestdauer der Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß zugestellt werden muss. Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigung im Voraus mit den Arbeitnehmervertretern zu erörtern, (anderenfalls ist die Kündigung ungültig).


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