Kündigung eines Anstellungsverhältnisses ?

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Eine Kündigung beendet das Anstellungsverhältnis einseitig. Viele erleben das als Schock oder Trauma, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Insbesondere dann, wenn man schon länger in seiner Firma beschäftigt war oder eine Kündigung aus heiterem Himmel erfolgt. Dabei sind viele Arbeitnehmer davon betroffen. 

Um wirksam zu sein, muss eine Kündigung allerdings formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen. Im allgemeinen bedarf es hierzu der Schriftform, und es müssen Fristen gewahrt sein. Kündigungsgründe müssen vorliegen. Schon alleine Formfehler können ein Kündigungsschreiben mindestens anfechtbar machen. Oft wird eine Kündigung alleine schon durch Formfehler insgesamt unwirksam. 

Kündigungsgründe können sein betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte sowie krankheitsbedingte Gründe. Derartige Gründe müssen tatsächlich vorlegen und vom Arbeitgeber dargelegt werden. Bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung bedarf es einer Angabe von Gründen in aller Regel nicht.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung nicht rechtens ist, erkundigen Sie sich möglichst rasch nach der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage und nach der Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Eine Kündigungsschutzklage können Sie im Grunde selber erheben oder sie bedienen sich der Unterstützung eines Rechtsanwalts. Natürlich spielen die Kosten dabei eine Rolle. Wenn ein Rechtsschutzversicherungsverhältnis besteht, übernimmt grundsätzlich die Versicherung die anfallenden Kosten. Eine Besonderheit besteht darin, dass im Falle einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit jede Partei selber für Ihre Kosten aufzukommen hat. Gleichgültig, ob man obsiegt oder unterlegt.

Rechtsanwalt Gunther Marko, Freitag, 17. März 2023


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