Kündigung erhalten - was tun?

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Gerade haben Sie in Ihrem Job die Kündigung erhalten und jetzt bricht erst mal eine Welt zusammen. Sofort schwirren einem tausende Fragen durch den Kopf. „Wie soll es jetzt weitergehen?“, „Wie soll ich meine Familie ernähren?“, „Habe ich noch Chancen auf einen neuen Job, wenn ich gekündigt wurde?“, „Was passiert, wenn ich arbeitslos bin? Was steht mir zu?

Was sollte man tun?

1. Eine schnelle Reaktion ist erforderlich!

Nach Zugang der Kündigung haben Sie grundsätzlich nur drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen.

2. Unwirksamkeit einer Kündigung:

Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist beispielsweise unwirksam. Eine Kündigung bedarf der Schriftform, damit diese überhaupt Wirkung entfalten kann.

Darüber hinaus muss auch geprüft werden, welche Art der Kündigung vorliegt und ob der Arbeitgeber alle Voraussetzungen beachtet hat. Häufig scheitert eine Kündigung bereits daran, weil der Arbeitgeber im Vorfeld keine vergleichbare Abmahnung ausgesprochen hat.

Es empfiehlt sich, eine Kündigung immer seinem Anwalt vorzulegen und diese auf ihre Gültigkeit prüfen zu lassen.

3. Der Weg zum Arbeitsamt:

Sie sollten sich umgehend arbeitssuchend melden. Haben Sie in den letzten 3 Jahren mehr als 360 Tage gearbeitet, steht Ihnen Arbeitslosengeld zu. In der Regel entspricht das Arbeitslosengeld 60 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Sie müssen einen Antrag stellen. Hierfür müssen Sie zum Arbeitsamt mitbringen: Personalausweis, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, evtl. Nachweise über früher gezahltes Geld durch das Arbeitsamt und Arbeitsnachweis über die letzten 12 Monate. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sollten Sie sich arbeitssuchend melden, denn diese Zeit wird Ihnen auf die Rente angerechnet.

4. Holen Sie sich rechtlichen Rat:

Sie sollten Ihre Kündigung nicht einfach hinnehmen, selbst wenn für Sie feststeht, dass sie nicht mehr für diesen Arbeitgeber arbeiten möchten besteht bei unwirksamer Kündigung die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten. Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren und zwar außergerichtlich durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder gerichtlich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Wegen der Komplexität der Materie benötigen Sie rechtliche Unterstützung. Mit meinem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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