Abmahnung wegen Filesharing - was tun?

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Wer mahnt ab?

Zu den Rechtsanwälten, die wegen illegalen Filesharings von Filmen, Serien, Musik oder Software abmahnen, gehören unter anderen Waldorf Frommer, Urmann & Collegen, Rasch, Nümann und Lang, Rainer Munderloh, Schulenberg & Schenk, Kornmeier & Partner oder auch Kanzleien mit so klangvollen Namen wie WeSaveYourCopyrights. Die Kanzleien vertreten den eigentlichen Rechteinhaber, z.B. Film- oder Verleihfirmen wie Twentieth Century Fox. Wie sollten Abgemahnte in Filesharingfällen reagieren?

  1. Zunächst einmal: Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht durch den teilweise unverschämten Ton und das 10–15 seitige Anwaltsschreiben mit Vorwürfen, Drohungen und teils immensen Geldforderungen aus der Ruhe bringen.

  2. Rufen Sie die abmahnenden Anwälte nicht an und schreiben Sie nicht ohne ausführliche Beratung zurück. 
  3. Unterschreiben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung! Auch wenn die gesetzten Fristen oft sehr kurz sind, unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht. Diese sollte in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Unterschrieben Sie die geforderte Erklärung, erkennen Sie den Vorwurf verbindlich an. Sie verpflichten sich dann auch zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Zudem sind in Unterlassungserklärungen oft horrend hohen Vertragsstrafen gefordert.

Nehmen Sie im Idealfall Kontakt mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Internetrecht, Urheberrecht, IT-Recht auf. Er wird für Sie falls erforderlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Spätestens, wenn Sie einen Mahnbescheid in dieser Angelegenheit erhalten haben, sollten Sie sofort den Weg zu einem Rechtsanwalt suchen. Ich stehe Ihnen in Bamberg mit Tätigkeitsschwerpunkt IT-Recht gerne zur Verfügung.


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