Kündigung in Elternzeit

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Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, soll Beschäftigten eine sorgenfreie Elternzeit gewährt werden. Welche Kündigungsschutzvorschriften in Elternzeit gelten und was du nach einer Kündigung tun kannst, erfährst du hier.



Kann ein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?


Vorweg: Dein Arbeitsplatz ist während der Elternzeit (bis zu drei Jahre) grundsätzlich geschützt. Dein Gehalt ist zu dieser Zeit zwar ausgesetzt, du erhältst in der Regel aber Elterngeld vom Staat.


Gesetzlich verankert ist das Kündigungsverbot zur Elternzeit in § 18 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Eine ordentliche Kündigung ist hiernach grundsätzlich ausgeschlossen - Entlassungen sind nur „in besonderen Fällen“ zulässig (dazu unten mehr).


Der gleiche Kündigungsschutz steht nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit zu.



In welchem Zeitraum gilt der Kündigungsschutz?


Der besondere Kündigungsschutz gilt ab der Einreichung des Antrags für die Elternzeit, frühestens aber eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. Folgende Regeln gelten für die Frist:


  • Wird die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen, beträgt die Frist 7 Wochen.
  • Wird die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen, beträgt die Frist 13 Wochen. 


Vorsicht: Meldest du deine Elternzeit also mehr als eine Woche vor Beginn der Frist ein, riskierst du eine Kündigung vor Beginn des besonderen Kündigungsschutzes.


Die Elternzeit kann außerdem auch für mehrere Abschnitte beantragt werden. In diesem Fall gilt der besondere Kündigungsschutz nur für die jeweiligen Abschnitte, nicht dazwischen.


Der besondere Kündigungsschutz endet in jedem Fall mit Ablauf der Elternzeit.



Ausnahmen vom Kündigungsschutz


Eine Ausnahme vom besonderen Kündigungsschutz in Elternzeit ist nur dann zulässig, wenn deine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar ist.


Folgende Fälle sollen als Beispiele dienen:


  • Insolvenz des Unternehmens,
  • Einstellung oder teilweise Stilllegung des Betriebs,
  • fehlende Ersatzkraft für die Zwischenzeit und fehlende Möglichkeit der Fortführung des Betriebs ohne qualifizierte Arbeitskraft auf dem vakanten Posten,
  • eine besonders schwere Pflichtverletzung durch dich, wie beispielsweise die Begehung einer Straftat zum Nachteil der Arbeitgeberin.


Beachte: Liegt ein solcher oder vergleichbarer Grund vor, berechtigt dies noch nicht zur sofortigen Kündigung des oder der Beschäftigten in Elternzeit. Zuvor muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Kündigung des Elternteils bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Daraufhin muss diese den betroffenen Elternteil anhören. Verweigert die Behörde schließlich ihre Zustimmung, ist die Kündigung rechtswidrig.



Klage gegen die Kündigung in Elternzeit


Sollte das Unternehmen trotz des besonderen Kündigungsschutzes kündigen, kannst du dich per Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.


Folgendes gilt es zu beachten:


  • Handle zügig! Die Klagefrist beträgt 3 Wochen. In der Regel beginnt die Frist mit Erteilung der Zustimmung der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Arbeitnehmer (siehe 4.). Wenn die Behörde ihre Zustimmung schon vor Ausspruch der Kündigung erteilt hat, beginnt die Frist mit Zugang des Kündigungsschreibens. Ist die Frist einmal verstrichen, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar.
  • Hole dir rechtlichen Beistand! Eine Anwältin für Arbeitsrecht kann deine Erfolgschancen und deine Verhandlungsposition besser einschätzen sowie Prozesskosten und -risiken minimieren.


Kannst du selbst während der Elternzeit kündigen?


Für Beschäftigte gelten während der Elternzeit grundsätzlich die üblichen Kündigungsvorschriften. Eine Kündigung zum Ende der Elternzeit ist nach § 19 BEEG jedoch nur mit einer Frist von 3 Monaten möglich.


Wichtig: Das Recht auf Elternzeit geht durch eine Kündigung nicht verloren. Solltest du bei einem anderen Arbeitgeber erneut eine Elternzeit nehmen wollen, steht dir dies zu, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich als Anwältin für Arbeitsrecht gerne zu den Möglichkeiten der Elternzeit und deinem Kündigungsschutz. So können wir gemeinsam das Beste für Dich rausholen. 

Foto(s): Viktor Strasse

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