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Elternzeit beantragen: Was ist zu beachten?

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Elternzeit beantragen: Was ist zu beachten?

Zeit mit dem Kind nach der Geburt verbringen – das wünschen sich viele Eltern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Elternzeit geschaffen. Diese ist jedoch an Bedingungen und Fristen geknüpft – erfahren Sie hier mehr!

Die wichtigsten Fakten

  • Elternzeit kann beantragen, wer ein bis zu acht Jahre altes und mit im Haushalt lebendes Kind selbst betreut und erzieht.
  • Neben dem leiblichen Kind kann Elternzeit auch für ein Adoptivkind, Pflegekind, Enkelkind oder für ein Kind des Ehe- und Lebenspartners beantragt werden.
  • Vor der Elternzeit muss ein Arbeitsverhältnis bestehen.
  • Der Wohnsitz des Antragstellers muss in Deutschland liegen.
  • Unterstützung durch Dritte bei der Erziehung und Betreuung ist erlaubt.
  • Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt.

So gehen Sie vor

  1. Überlegen Sie sich als Elternteil, wann die Elternzeit genommen werden soll.
  2. Beachten Sie die Fristen für die Antragstellung.
  3. Beantragen Sie die Elternzeit schriftlich und lassen Sie sich die Auszeit bestätigen.

Was ist bei der Beantragung von Elternzeit zu beachten?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf Elternzeit bei seinem Arbeitgeber einreichen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Eine Ausnahme davon gilt für den dritten Abschnitt einer Elternzeit, wenn dieser nach dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden soll. Nehmen Sie die Elternzeit vor Ende des dritten Lebensjahres, müssen Eltern bei der Anmeldung zudem erklären, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten beiden Jahre (sog. Bindungszeitraum) sie die Auszeit wählen.

Nehmen Sie die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr, müssen Sie diese spätestens 13 Wochen vor Beginn anmelden, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde.

Sie müssen die Elternzeit schriftlich verlangen und dabei den Zeitraum angeben. Unterschreiben Sie den Antrag und lassen Sie sich die Elternzeit vom Arbeitgeber bestätigen. Er ist dazu verpflichtet. Ab acht bzw. 14 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit bis zu ihrem Ende besteht ein besonderer Kündigungsschutz

Elternzeit_Lebensphase_Kind
Geplante Elternzeit gemäß Lebensphase des Kindes (Quelle: Umfrage Statista, 2017)

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Der Elternzeitanspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes – das sind insgesamt 36 Monate (drei Jahre) je Elternteil. Bei Müttern wird die Elternzeit und Mutterschutzzeit zusammengerechnet, beträgt also ebenfalls insgesamt drei Jahre. Für Väter besteht der Anspruch auf Elternzeit ab der Geburt des Kindes.

Wie Eltern diese Zeit aufteilen, ist ihnen nahezu selbst überlassen. Möchte man die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen, ist der Tag der Geburt von Bedeutung. Ist das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren, können Sie die Elternzeit in maximal zwei Zeitabschnitte aufteilen und bis zu zwölf Monate zwischen dem dritten Geburtstag und achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 kann die Elternzeit in maximal drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden und es ist möglich, bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Eine Aufteilung in Zeitabschnitte darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.

Vor- Nachname des Arbeitnehmers
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Firma
Ansprechpartner
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Antrag auf Elternzeit


Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vorgesetzten],

hiermit beantrage ich eine Elternzeit von [XYZ] Monaten im Anschluss an die Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Der ermittelte Geburtstermin ist voraussichtlich der [DATUM GEBURTSTERMIN].

Die achtwöchige nachgeburtliche Mutterschutzfrist endet am [DATUM], sodass die beantragte Elternzeit unter Einberechnung der Mutterschutzfrist am [DATUM] beginnt und am [DATUM] endet.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrags und stellen Sie mir eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit aus. Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________

Unterschrift

Vor- Nachname des Arbeitnehmers
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Firma
Ansprechpartner
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Antrag auf Elternzeit


Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vorgesetzten],

hiermit beantrage ich eine Elternzeit, der ermittelte Geburtstermin ist voraussichtlich der [DATUM GEBURTSTERMIN].

Die Elternzeit soll am [DATUM] beginnen und am [DATUM] enden.

Die zweite Phase der Elternzeit soll am [DATUM] beginnen und am [DATUM] enden.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrags und stellen Sie mir eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit aus. Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________

Unterschrift

Foto(s): ©pexels/Vidal Balielo Jr.

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