Kündigung während Krankheit - Ist das möglich?

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Der Chef hat Ihnen gekündigt, obwohl sie krank sind. Das ist doch gesetzlich verboten, oder?

Kündigung während Krankheit

Tatsächlich gibt es kein Gesetz, welches Ihrem Arbeitgeber verbietet, Ihnen trotz Krankheit eine Kündigung zu schicken. Möglicherweise ist dieser Irrtum entstanden, weil im Arbeitsgesetzbuch der DDR stand: "Der Betrieb darf Werktätigen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, während Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs nicht fristgemäß kündigen." Dieses Verbot wurde aber im Juni 1990 abgeschafft.

Kündigung wegen Krankheit

Es ist eine andere Frage ist, ob die Kündigung während einer Krankheit erlaubt ist. Hier gibt es Gesetze, die Sie vor einer Entlassung schützen können:

  • Wenn Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, muss die Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung einer Behörde einholen.
  • Gilt in Ihrem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz, dann wird die Kündigung nach strengen Regeln geprüft. Ihr Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose aufstellen. Dazu müssen Sie entweder im Laufe eines Jahres immer wieder aufgrund derselben Krankheit mindestens sechs Wochen lang fehlen. Oder Sie müssen bereits lange krank sein. Die Gerichte verlangen hier regelmäßig eine Krankheitsdauer von zwei Jahren. Eine negative Gesundheitsprognose allein reicht aber nicht, es müssen für die krankheitsbedingte Kündigung noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss Ihr Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchgeführt haben. In jedem Einzelfall muss daher genau geprüft werden, ob Ihre Kündigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.
  • Wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten, für die das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, dann kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch ohne einen Kündigungsgrund kündigen. In diesem Fall kann Ihre Kündigung nur darauf überprüft werden, ob sie gegen Treu und Glauben verstößt, sittenwidrig oder diskriminierend ist. Diese Fälle sind aber selten.

Was Sie tun müssen, wenn Sie während ihrer Krankheit eine Kündigung erhalten

  • Möchten Sie sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, dann muss diese innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Möglicherweise enthält die Kündigung auch formelle Fehler, die Sie unverzüglich gegenüber Ihrem Arbeitgeber rügen müssen. Das muss binnen einer Woche geschehen. Die dreiwöchige Klagefrist ist davon unabhängig, sie läuft weiter.

Auch wenn Sie Ihre Krankheit nicht vor einem Kündigungsschreiben schützt: Ob die Kündigung Ihres Arbeitgebers wirksam ist, steht damit noch lange nicht fest.


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