Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug: Wichtige Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln

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Ein richtungsweisendes Urteil des Amtsgerichts Neukölln stärkt die Position von Mietern bei Zahlungsverzögerungen durch das Jobcenter.

In einem bemerkenswerten Urteil vom 4. Oktober 2023 (Az: 14 C 147/22) hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen unter bestimmten Umständen ungerechtfertigt sein kann, wenn der Mieter nachweislich und ernsthaft versucht hat, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für Mieter, deren Miete vom Jobcenter übernommen wird und bei denen es zu Verzögerungen bei den Zahlungen kommt.

Hintergrund des Falles: Eine Familie, deren Miete normalerweise vom Jobcenter bezahlt wurde, musste nach einem Wohnungsbrand vorübergehend umziehen. Nach ihrer Rückkehr in die Wohnung wurde die Zahlung der Miete vom Jobcenter nicht unverzüglich wiederaufgenommen. Trotz mehrfacher Versprechungen des Jobcenters blieben die Mieten von Februar bis Juni 2021 aus. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos und auch hilfsweise ordentlich.

Entscheidende Aspekte des Urteils:

Bemühungen um Zahlungsausgleich: Das Gericht stellte fest, dass die Familie sich aktiv um die Bezahlung der ausstehenden Mieten bemühte, was letztlich erfolgreich war, da das Jobcenter die ausstehenden Mieten vollständig zahlte.

Berücksichtigung der Umstände: Das Gericht berücksichtigte, dass die Mieter aufgrund ihrer Analphabetismus und Sprachprobleme auf die Hilfe einer Familienhelferin angewiesen waren und keine früheren Zahlungsrückstände vor dem Brand bestanden.

Verschulden und Kündigungsrecht: Das Amtsgericht wertete das Verschulden der Mieter als gering und entschied, dass die ordentliche Kündigung im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt war, da die Mieter sich nicht das Verschulden des Jobcenters zurechnen lassen mussten.

Was bedeutet das für Sie als Mieter? Dieses Urteil unterstreicht, dass Mieter bei unverschuldeten Zahlungsrückständen Schutz genießen können, besonders wenn sie nachweislich alles in ihrer Macht Stehende tun, um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Es zeigt auch die Wichtigkeit der Unterstützung durch soziale Dienste, wie in diesem Fall durch eine Familienhelferin.

Wie ich Ihnen als Anwalt helfen kann:

  • Beratung und Vertretung: Ich kann Sie in ähnlichen Fällen beraten und vertreten, um Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass alle relevanten Umstände vor Gericht angemessen berücksichtigt werden.
  • Kommunikation mit Behörden: Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Behörden, um sicherzustellen, dass Ihre Mietzahlungen rechtzeitig und korrekt abgewickelt werden.

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