Künstlername rechtlich schützen

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Was ist ein Künstlername?

Ein Künstlername ist ein Name zur Verwendung in der Öffentlichkeit. Er besteht neben dem eigentlichen Namen.

Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat, so dass er anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt. Beispiele hierfür sind Pamela Anderson; Madonna; Rudi Völler.

Wo ist der Künstlername einzutragen? Oder wo kann er eingetragen werden?

Der Künstlername ist in das Markenregister als sogenannte Marke einzutragen und auch in den Personalausweis einzufügen. Der Künstlername im Ausweis genießt nur begrenzten Schutz. Eine Markenanmeldung kann diesen erweitern. Als solche unterliegt er den Voraussetzungen der Markeneintragung.

Darüber hinaus kann und sollte der Künstlername im Reisepass eingetragen werden, wenn die antragstellende Person unter dem von ihrem angegebenen Künstlernamen bekannt ist. Die antragstellende Person hat hierfür die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Welche Voraussetzungen hat die Eintragung des Künstlernamens in das Markenregister?

Voraussetzung für die Eintragung des Künstlernamens als Marke ist, dass die Marke bzw. der Künstlername nicht schon einem Dritten zusteht und hinreichend unterscheidbar ist – also weder in ähnlicher Form einem anderen gehört, noch ein nicht schützbarer Allgemeinbegriff ist. Auch Namen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, sind unzulässig. Daher ist vor Anmeldung einer Marke im Rahmen einer umfänglichen Markenrecherche zu prüfen, ob der von ihm gewählte Künstlername möglicherweise bereits einem anderen zusteht oder der Marke eines Dritten zu stark ähnelt, um nicht Zahlungsansprüchen Dritter ausgesetzt zu werden. Denn das DPMA prüft dies vor der Eintragung nicht.

Welche Voraussetzung hat die Eintragung des Künstlernamens in den Reisepass?

Die Eintragung des Künstlernamens in den Reisepass wird durch einen formlosen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde gestellt. Der formlose Antrag kann schriftlich, d.h. auch postalisch eingereicht werden. Dabei muss man gegenüber der Behörde im Rahmen des Antrags glaubhaft machen, dass man selbstständig oder künstlerisch tätig ist und unter dem gewünschten Künstlernamen überregional bekannt ist. 

Der Künstlername muss in der Öffentlichkeit eine entsprechende "Verkehrsgeltung" erlangt haben, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagern. Grundsätzlich bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und der Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten.

Wie erlangt der Künstlername Schutz?

Schutz für den eigenen Künstlernamen besteht auch gemäß § 12 BGB. Je nach Unterscheidbarkeit des Namens bestimmen sich dann die Rechtsfolgen. Kann der Künstlername nach der Eintragung eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden, können mit dem Künstlernamen auch rechtsverbindlich Verträge unterschrieben und sein Inhaber unter diesem Namen verklagt werden.

Wo ist eine Eintragung des Künstlernamens nicht möglich?

Nicht möglich ist demgegenüber die Eintragung des Künstlernamens im Grundbuch. Hier kann aber der Künstlername dem Familiennamen hinzugefügt werden.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Eintragung in das Markenschutzregister belaufen sich auf ca. 500,00 Euro.

Die maßgeblichen Normen sind:

  • § 4 Absatz 1 Nr. 4 des Passgesetzes (PassG)
  • § 5 Absatz 2 Nr.12 des Personalausweisgesetzes (PAuswG)

Für die Eintragung eines Künstlernamens in das Melderegister und das Ausweisregister entstehen keine über die normalen Ausweiserstellungsgebühren hinausgehenden Kosten. Es gilt der gültige Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.




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