Geburtsname als Künstlername?

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Den Geburtsnamen als Künstlername eintragen lassen? Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob das möglich ist. Aus den unterschiedlichsten Beweggründen möchten Personen ihren „Mädchennamen“, wie er auch genannt wird, als Künstlernamen eintragen. Wir erklären, was es zu beachten gibt und wie die Chancen auf eine Eintragung stehen.

Was ist ein Künstlername?

Ein Künstlername ist ein Name, den eine Person in bestimmten Lebensbereichen anstelle seines bürgerlichen Namens verwendet. Der Künstler muss der Öffentlichkeit unter diesem Namen bekannt sein.

Dabei wird also geprüft, ob die Person unter dem anderen Namen z. B. Artikel verfasst, auftritt, Mitglied in der Künstlersozialkasse ist usw.

Geburtsname als Künstlername?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Das Auftreten unter einem anderen Namen als dem bürgerlichen umfasst vor allem den Vor- und Nachnamen. Da allerdings auch der Geburtsname im Personalausweis steht, gehört dieser auch zum bürgerlichen Namen. Die Voraussetzung, dass der Künstler unter einem anderen als dem bürgerlichen Namen auftritt, ist daher eher schwer zu erfüllen.

Dazu sollte man sich auch den Sinn eines Künstlernamens vor Augen führen: Er dient durch seine Eintragung in den Personalausweis dazu, die Identität des Künstlers feststellen zu können, wenn er sich anders nennt als er heißt. Bei einem ohnehin eingetragenen Geburtsnamen ist das jedoch nicht erforderlich.

Ob eine Eintragung des Geburtsnamens als Künstlername auf Antrag bei der Behörde genehmigt wird, ist leider nicht sicher. Es kann aber versucht werden, da die Eintragung im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.“

Was sollten Personen tun, die ihren Geburtsnamen als Künstlernamen eintragen lassen wollen?

Wer sich einen Künstlernamen eintragen lassen will, muss nachweisen können, dass er unter diesem Namen öffentlich bekannt ist. Ein Faktor für eine ernsthafte Benutzung ist die Eintragung des Namens als Wortmarke beim Marken- und Patentamt.

Hilfreich dabei ist auch die Unterstützung eines Anwalts, der die Erfolgsaussichten im jeweiligen Einzelfall beurteilen und eine überzeugende Begründung für die Eintragung verfassen kann.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben Fragen zur Eintragung eines Künstlernamens? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen umgehend!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/geburtsname-als-kuenstlername/

Foto(s): ©Adobe Stock/Nomad_Soul

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