Kurioser Fall aus dem Reiserecht: Einheimische als Reisemangel?

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Das Reiserecht ist voll von kuriosen Fällen.

Der kuriose Fall des AG Aschaffenburg

Der Kläger war in Begleitung seiner Frau im Urlaub auf Mauritius. Nach der Reise klagte der Urlauber beim Amtsgericht (AG) Aschaffenburg auf Minderung des Reisepreises. Die Gründe waren zum einen Fliegen am Hotel-Buffet. Außerdem sei das Essen ungenießbar gewesen, sodass sich die Frau des Klägers angeblich mehrmals übergab. Zum anderen befanden sich am Strand wohl lärmende Einheimische, die dort ein Volksfest veranstalteten. Laut Angaben des Klägers seien er und seine Frau von deren Lärm schlichtweg sprachlos gewesen (Urt. vom 19.12.1996; 13 C 3517/95).   


Das Urteil des AG Aschaffenburg

Für das AG Aschaffenburg lag kein Reisemangel vor. Daher wies das Gericht die Klage ab. Das Gericht erklärte, dass laut Reiseprospekt die Rede von einem Strand auf der gegenüberliegenden Straßenseite war. Das traf auch zu. Allerdings existierte zu keiner Zeit ein Versprechen, dass dieser Strand frei von Einheimischen und zur alleinigen Nutzung für Hotelgäste sei. Das Gericht betonte zudem, bestürzt über eine derartige Beschwerde zu sein, schließlich sei der Zweck einer Fernreise auch, Land und Leute kennenzulernen. Auch der Lärmpegel eines Festes stelle keinerlei Mangel dar.

Dasselbe gilt auch für die Fliegen am Buffet. Im Reiseprospekt war von einem „offenen Restaurant“, also von einem Restaurant ohne Wände, die Rede. Deshalb ist damit zu rechnen, dass sich in einem solch offenem Raum auch Insekten aufhalten.  

Auch bei der Qualität des Essens sah das Aschaffenburger Gericht keinen Reisemangel. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass Reisende im Ausland aufgrund der ungewohnten Speisen Probleme mit dem Verdauungstrakt bekommen. Außerdem hatte der Kläger wohl selbst keine gesundheitlichen Schwierigkeiten mit dem Essen im Hotel. Folglich kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Speisen ungenießbar sind. Das Paar gab zudem an, auch mehrmals außerhalb des Hotels Mahlzeiten eingenommen zu haben. Laut Gericht ist es daher auch möglich, dass sich die Frau dort die Übelkeit zuzog.


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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Reiserecht

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