Kurz und knapp 33 (Verkehrsrecht, Mietrecht, Schwerbehindertenrecht, Unterhaltsrecht)
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In Österreich wird die Lichtpflicht wieder abgeschafft
Ab dem 1. Januar 2008 wird in Österreich die Lichtpflicht für Tagesfahrten wieder aufgehoben. Grund hierfür ist eine signifikante Zunahme der Verkehrsunfälle seitdem die Lichtpflicht auch bei Tag eingeführt wurde. Dies belegt eine Studie.
Das Verkehrsministerium begründete die Abschaffung damit, dass das Licht tagsüber zu längerem Hinschauen führt und somit zu einer Ablenkung. So werden andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, Radfahrer oder Kinder leichter übersehen.
Mieter muss Mietmängel anzeigen
Will ein Mieter wegen eines Wohnungsmangels eine Mietminderung geltend machen, so muss er die Mängel seinem Vermieter anzeigen. Allerdings sollte er dann auch beweisen können, dass dem Vermieter die Mängelanzeige zugegangen ist.
Das Oberlandesgericht Brandenburg wies kürzlich die Klage eines Mieters auf Mietminderung ab, weil er nicht beweisen konnte, dass er seiner Mängelanzeigepflicht gegenüber dem Vermieter nachgekommen war. (Az.: 3 U 27/07)
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
Umbaumaßnahmen für die behindertengerechte Wohnungsausstattung können unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Ermäßigt sind zum Beispiel spezielle Rollstuhlrampen für Kinder oder nachträgliche Türverbreiterungen. Kosten für den Badezimmer-Umbau sind nur ausnahmsweise begünstigt, wenn dabei neue oder neuwertige Gegenstände ersetzt werden müssen. (FG Rheinland-Pfalz, Az.: 2 K 1917/06)
Kosten für Kieferorthopäden zählen zum Sonderbedarf
Die Kosten für eine langfristige kieferorthopädische Behandlung müssen nicht mit dem normalen Kindesunterhalt abgedeckt werden. Das Kind kann diese Kosten als Mehrbedarf & Co. – wichtige Fakten zum Kindesunterhalt ">Sonderbedarf zusätzlich beanspruchen, entschied das Oberlandesgericht Celle.
Denn nach Ansicht der Familienrichter sind diese Kosten, gemessen am laufenden Unterhalt, sehr hoch und fallen unregelmäßig an. Aus dem laufenden Unterhalt können auch keine ausreichenden Rücklagen hierfür gebildet werden. (Az.: 10 UF 166/07)
(WEL)
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