Kurz und knapp 52 (Mietrecht, Sozialrecht, Unterhaltsrecht, Schwerbehindertenrecht)
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Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Nebenkostenabrechung nach Personenanzahl
Häufig werden Betriebskosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden, anhand der Anzahl der Personen berechnet. Nun hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass hierfür der Rückgriff auf die amtlich gemeldete Personenzahl beim Einwohnermeldeamt nicht ausreicht.
Denn die beim Einwohnermeldeamt erfassten Daten sind nicht immer zutreffend. Entscheidend ist allein, wie viel Personen sich tatsächlich im Mietshaus aufhalten. (Az.: VIII ZR 82/07)
Sozialleistungen für das Kind
Ein Sozialleistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Leistungen für sein Kind, wenn es nicht hauptsächlich bei ihm lebt und sich nur alle zwei Wochen am Wochenende bei ihm aufhält. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Kind bereist Sozialleistungen aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter erhält. (Az.: L 20 B 227/07)
Informationspflicht beim Unterhalt
Unterhaltsberechtigte sind dazu verpflichtet, ihren Expartner über Steigerungen ihres Einkommens zu informieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Klage einer Frau gegen eine Unterhaltskürzung abgewiesen, weil sie ihrem Ex-Mann eine erhebliche Erhöhung ihres Monatseinkommens verschwiegen hatte.
Ein solches Handeln gegen die Vermögensinteressen des Ex-Partners kann die Kürzung, Befristung oder Versagung des Unterhalts rechtfertigt. (Az.: XII ZR 107/06)
Anspruch auf Rollstuhlzubehör
Für den sicheren Transport eines Rollstuhlfahrers im Auto ist ein so genannter Kraftknoten besonders geeignet. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass Behinderte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für dieses Rollstuhlzubehör haben.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem erheblichen Sicherheitsvorteil, den der Kraftknoten gegenüber anderen Rückhaltesystemen bietet. (Az.: L 5 KR 129/97)
(WEL)
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