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Kurz und knapp 95 (Steuerrecht, Schadensersatzrecht, Wehrdienstrecht, Tierrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Grundsteuer bleibt Objektsteuer

Die Grundsteuer wird für die Nutzung von Grundstücken erhoben. Es handelt sich um eine sogenannte Objektsteuer. Daher ist die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen unbeachtlich. Das hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Die Verfassungsrichter erklärten die Belastung einer Familie mit drei Kindern mit der Grundsteuer für zulässig, die für ihr selbstgenutztes Hausgrundstück vom Finanzamt veranschlagt worden war. (Az: 1 BvR 1334/07)

Kfz-Diebstahl im Flughafenparkhaus

Ein Reisender hatte für die Dauer seines Urlaubs sein Auto im Parkplatz am Flughafen geparkt. Als er von der Reise zurückkam, war sein Fahrzeug gestohlen worden. Er verlangte vom Betreiber des Parkhauses Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der Parkhausbetreiber keinen Schadensersatz leisten muss, weil mit dem Parkhausbetreiber nur ein Mietvertrag über einen wettergeschützten Parkplatz bestanden hatte. (Az.: 14 U 255/00)

Aussicht auf schützt nicht vor Zivildienst

Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsplatz eine unbefristete Stelle zu bekommen, rechtfertigt keine Zurückstellung vom Zivildienst. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Eine Zurückstellung über die reguläre Altersgrenze von 25 Jahren hinaus kommt nur in Betracht, wenn die Einziehung eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Die Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist hierfür nach Ansicht der Richter aber  nicht ausreichend. (Az.: 6 L 109/09.MZ)

Keine Gänse-Eier zu Ostern

Letztes Jahr durften in einem Naturschutzgebiet noch Eier von Grau-, Nil- und Kanadagänsen gesammelt werden, um die Population zu begrenzen. Die Vögel hatten angeblich Äcker beschädigt. Aber dieses Jahr wollte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine solche Sammelaktion nicht mehr zulassen und reichte beim Verwaltungsgericht Minden Klage ein.

Die Richter gaben den Naturschützern Recht und ordneten an, dass die Eier vorerst nicht eingesammelt werden dürfen. (Az.: 1 L 175/09)

(WEL)


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