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Grundsteuer - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grundsteuer - was Sie wissen und beachten müssen!
  • Die Grundsteuer wird jährlich von den Städten und Gemeinden erhoben, wobei sie vierteljährlich fällig ist.
  • Jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks muss Grundsteuer zahlen.
  • Die Grundsteuerberechnung erfolgt mithilfe des Einheitswertes, der Grundsteuermesszahl und des Hebesatzes.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass eine Grundsteuerreform bis Ende 2019, spätestens bis Ende 2024 erfolgen muss.

Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie erhoben?

Die Grundsteuer wird für das Eigentum an bebauten oder unbebauten Grundstücken erhoben. Sie wird als Substanzsteuer bezeichnet, weil auch die Nutzung eines Grundstücks besteuert wird. Dabei gibt es folgende Unterscheidung:

  • Grundsteuer A (Grundstücke in der Land- und Forstwirtschaft)
  • Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude)

Der Steuersatz für die Grundsteuer B ist meistens höher als für die Grundsteuer A. Je nachdem, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein großes Mietshaus handelt, kann die Höhe der Steuer sehr unterschiedlich sein. Gleichzeitig ist es auch entscheidend, ob sich das Grundstück beispielsweise in einer Großstadt oder auf dem Land befindet, denn jede Gemeinde oder Stadt kann frei über die Höhe des Hebesatzes entscheiden. Dieser ist für die Ermittlung der Grundsteuer wichtig und kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Jeder Eigentümer darf die Kosten für die Grundsteuer an seine Mieter weitergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Viele Bauherren oder potenzielle Käufer einer Immobilie kennen den Unterschied zwischen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer nicht. Wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht, muss der Käufer Grunderwerbsteuer bezahlen. Diese Steuer wird vom Finanzamt einmalig erhoben. Erst nachdem diese Steuer entrichtet wurde, stellt das Finanzamt die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus, die es ermöglicht, dass das Eigentum auf den Käufer übergeht. Im Unterschied dazu wird die Grundsteuer jedes Jahr erhoben und richtet sich von der Höhe nach dem Hebesatz, der von einer Kommune beschlossen wurde.

Wie erfolgt die Grundsteuerberechnung?

Für die Berechnung der Grundsteuer sind drei Faktoren maßgeblich:

Einheitswert

Der Einheitswert wird von den zuständigen Finanzämtern ermittelt und dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Er stellt den Marktwert einer Immobilie dar.

Grundsteuermesszahl

Anschließend wird eine Grundsteuermesszahl für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt. Diese richtet sich nach der Art des Grundstückes und beträgt je nach Kategorie 2,6 bis 6 Promille des Einheitswertes.

Hebesatz

Jede Gemeinde bestimmt den individuellen Hebesatz für die Ermittlung der Grundsteuer.

So wird die Grundsteuer berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag

Beispiel:

Einheitswert: 40.000
Grundsteuermesszahl: 2,6 Promille
Hebesatz: 534 Prozent

40.000 Euro x 2,6 Promille = 104 Euro

104 x 534 Prozent = 555,36 Euro

In diesem Beispiel müsste der Eigentümer 555,36 Euro Grundsteuer pro Jahr bezahlen.

Ist die Grundsteuer verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte in einem Urteil vom April 2018 fest, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind, weil die veralteten Werte zu einer verzerrten Grundstücksbewertung führen. Da für die Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland der Einheitswert aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 genutzt wird, gelten diese als überholt und müssen angepasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bis Ende 2019 eine Grundsteuerreform in Auftrag gegeben. Falls bis dahin keine Einigung erzielt wird, muss bis spätestens 2024 eine Reform erfolgen.

Foto(s): ©Fotolia/playstuff

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