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Kurz und knapp 96 (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Umweltrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Probezeit zählt nicht zur Berufsausbildung

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass ein Praktikum vor dem Beginn der Berufsausbildung die Probezeit nicht verkürzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Inhalt eines Praktikums wesentlich anders ist als die Berufsausbildung.

Auch die gegenseitigen Pflichten bei der Ausbildung bestehen während dem Praktikum nicht. Somit kann die Praktikumszeit vor Beginn der Ausbildung nicht als Probezeit angerechnet werden. (Az.: 1 Ca 3082/08)

Ablehnung eines 4,50 Euro-Jobs

Als die ARGE einer Langzeitarbeitslosen eine Stelle mit einem Stundenlohn von 4,50 Euro anbot, weigerte sich die Frau, die Arbeit anzunehmen. Daraufhin kürzte ihr die Behörde ihr Arbeitslosengeld II.

Das Sozialgericht Dortmund entschied, dass die Leistungskürzung rechtswidrig ist, weil die Behörde andernfalls durch die Vermittlung solcher Stellen Lohndumping unterstützen und das allgemeine Lohngefüge weiter nach unten schrauben würde. (Az.: 31 AS 317/07)

Pflegemängel im Krankenhaus

Ein pflegebedürftiger Patient erkrankte an einem Dekubitus, weil in der behandelnden Klinik die medizinischen Pflegestandards nachweislich nicht eingehalten worden waren. Das Druckgeschwür entstand, weil keine Dekubitusprophylaxe durchgeführt worden war.

Das Landgericht München bestätigte den Schadensersatzanspruch des Patienten, sowohl gegenüber dem Krankenhaus als auch gegenüber dessen Chefarzt. (Az.: 9 O 10239/04)

Entsorgung von giftigen Abfällen

Auf einem Grundstück, das einer Erbengemeinschaft gehört, lagerten Abfälle, die teilweise umweltgefährdend waren. Als das Ordnungsamt davon erfuhr, ordnete der Landkreis gegenüber einem Miteigentümer an, dass er den giftigen Müll sofort entsorgen muss.

Das Verwaltungsgericht Mainz befand die Beseitigungsanordnung gegen den einzelnen Miteigentümer für rechtens, weil sich die anderen Miteigentümer alle im Ausland aufhielten. (Az.: 3 L 175/09)

(WEL)


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