Kurzarbeitergeld – Ihr Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zur vollen Vergütung

  • 1 Minuten Lesezeit

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zwischen Kurzarbeitergeld und vollem Lohn gegen Ihren Arbeitgeber haben!

Bei wirksam vereinbarter Kurzarbeit kommt es zu einem vorübergehenden Ruhen von der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht und Sie erhalten lediglich Kurzarbeitergeld; wohlgemerkt nur bei einer wirksamen Vereinbarung!

Meist sind diese Vereinbarungen jedoch unwirksam. Dies führt dann dazu, dass Sie einen Anspruch auf Zahlung der Differenz zur vollen Vergütung gegen Ihren Arbeitgeber haben. 

Die  Vereinbarung ist schriftlich zu fassen und muss Angaben zu Dauer und zu den genauen finanziellen Konsequenzen enthalten. Als Mitarbeiter müssen Sie Ihre Zustimmung erteilen, ebenfalls schriftlich. Aber Vorsicht: falls Sie nicht nachweislich mitteilen, dass Sie nicht einverstanden sind, kann Ihr konkludentes Verhalten  als Zustimmung ausgelegt werden.

Unser Angebot: Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich. Sie erhalten unsere schriftliche Stellungnahme und Einschätzung zur Höhe Ihrer Ansprüche und zu Ihren Prozessrisiken für den Fall einer – außergerichtlichen aber auch gerichtlichen klageweisen – Geltendmachung Ihrer Ansprüche. 

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und keine staatliche Beratungshilfe bekommen, bieten wir Ihnen die Prüfung im Rahmen einer Erstberatung zum Pauschalpreis von 80,00 € / netto an und Sie entscheiden, ob Sie uns weiter beauftragen; dann würde natürlich Ihre Zahlung angerechnet!

Und falls Sie Ihre Forderung nicht sofort geltend machen wollen, können Sie eventuell später auch noch mit einer verjährten Forderung gegen eventuelle Forderungen des Arbeitgebers aufrechnen.

Rufen Sie uns an 02961 97420 oder senden Sie uns eine Email info@muehlenbein.de.

Wir senden Ihnen dann weitere Informationen zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Josef Mühlenbein

Beiträge zum Thema