L-1 Visum in den USA - Intra company transfer visa

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Mit dem L-1-Visum wird es ermöglicht, bestimmte Mitarbeiter aus ihren ausländischen Niederlassungen in die USA zu versetzen. Es ist kein Einwanderungsvisum und wird generell in zwei Kategorien eingeteilt: Dem L-1A und L-1B.                                                                                                                                                                                    


Bei dem L-1A Visum wird der Manager oder leitende Angestellte ins Ausland entsandt. Besitzer eines L-1A-Visums arbeiten in einem Unternehmen in einer leitenden oder Führungsposition.

Bei dem L-1B-Visum geht es um Mitarbeiter mit speziellen Fachkenntnissen. Mit einem L-1B-Visum wird es möglich, in den USA in Funktionen zu arbeiten, die einzigartige Fachkenntnisse oder spezielles Wissen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, Produkten, oder bestimmten Verfahren des Unternehmens benötigen.


Die wichtigsten Vorteile des L-1-Transfervisums

Das L-1-Transfervisum bietet sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für US-Unternehmen mehrere Vorteile:

  • Unternehmensinterne Überweisungen: Das L-1-Visum ermöglicht es, qualifizierte und wertvolle Mitarbeiter von einer ausländischen Niederlassung in eine US-Niederlassung zu versetzen. Dies kommt nicht nur dem Unternehmen zugute, da es die vorhandenen Talente nutzt, sondern trägt auch zum Wachstum und Erfolg der US-Niederlassung bei.

  • Vorübergehender Aufenthalt: L-1-Visa sind befristet, in der Regel für bis zu drei Jahre gültig, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Dieser zeitlich befristete Status ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern, wertvolle Erfahrungen in den USA zu sammeln, ohne sich zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu verpflichten.

  • Familienbegleitung: Inhaber eines L-1-Visums können ihre unmittelbaren Familienangehörigen, einschließlich Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, mit in die USA bringen. Ehegatten von Inhabern eines L-1-Visums dürfen arbeiten, und Kinder können US-Schulen besuchen.

  • Keine Arbeitsbescheinigung erforderlich: Im Gegensatz zu einigen anderen US-Arbeitsvisa muss der US-Arbeitgeber für das L-1-Visum kein Arbeitsbescheinigungsverfahren durchlaufen. Dadurch wird das Antragsverfahren sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vereinfacht.

  • Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung: Das L-1-Visum ist zwar zunächst befristet, kann aber als Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in den USA dienen. Inhaber eines L-1A-Visums können sich für ein arbeitsplatzbezogenes Einwanderungsvisum qualifizieren, das zu einer Green Card führt.


Zulassungskriterien für L-1-Visum-Antragsteller

Um für ein L-1-Transfervisum in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Der ausländische Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei dem ausländischen Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Dieser Zeitraum von einem Jahr wird gemeinhin als "einjährige ausländische Beschäftigung" bezeichnet.

Der US-amerikanische Arbeitgeber muss eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder eine Niederlassung des ausländischen Unternehmens sein, und es muss eine qualifizierte Beziehung zwischen den beiden Unternehmen bestehen. Diese Beziehung wird geprüft, um sicherzustellen, dass eine echte Verbindung zwischen dem ausländischen und dem US-amerikanischen Unternehmen besteht.

Für ein L-1A-Visum muss der ausländische Arbeitnehmer in die USA kommen und eine leitende Funktion ausüben. Dies beinhaltet in der Regel Verantwortlichkeiten wie die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder eines wesentlichen Teils des US-Unternehmens. Im Gegensatz dazu müssen Bewerber für ein L-1B-Visum nachweisen, dass sie über spezielle Kenntnisse verfügen, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind.

Das Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren für ein L-1-Visum umfasst mehrere wichtige Schritte:

  • Einreichung der Petition: Der US-Arbeitgeber ist für die Einreichung einer Petition (Formular I-129) bei den US Citizenship and Immigration Services (USCIS) verantwortlich. Diese Petition enthält Einzelheiten über den ausländischen Arbeitnehmer, das US-Unternehmen und die spezifische Aufgabe, die der Arbeitnehmer übernehmen wird.
  • USCIS-Überprüfung: Die USCIS prüft den Antrag, um sicherzustellen, dass er die Zulassungskriterien für die beantragte L-1-Visakategorie erfüllt. Dieser Schritt beinhaltet in der Regel eine gründliche Prüfung der Beziehungen zwischen dem ausländischen und dem US-amerikanischen Unternehmen.
  • Genehmigung: Nach der Genehmigung des Antrags kann der Arbeitnehmer ein L-1-Visum bei einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft in seinem Heimatland beantragen. Dieser Schritt umfasst ein Gespräch und die Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Einreise in die U.S.A: Sobald das L-1-Visum erteilt ist, kann der Arbeitnehmer in die USA einreisen und seine Arbeit für den US-Arbeitgeber aufnehmen. Inhaber eines L-1-Visums können bei Bedarf eine Verlängerung beantragen, um ihre Beschäftigung fortzusetzen.
  • Änderung des Status: In einigen Fällen, wenn sich der ausländische Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Nichteinwanderungsstatus in den USA aufhält, kann es möglich sein, seinen Status in L-1 zu ändern, ohne das Land zu verlassen.


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Foto(s): www.germanamericanlegal.com

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