Landgericht Frankfurt: Verträge der Pfando’s cash & drive GmbH rechtmäßig

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Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass Kunden von Pfando’s cash & drive mit einer Klage erfolgreich sein könnten. Die Rechtsanwälte vertreten die Auffassung, dass die mit Pfando’s cash & drive geschlossenen Verträge keine Geltung besäßen. Somit hätten die Kunden eine Chance, Geld und Fahrzeug zurückzuerhalten. Dass solche Verfahren kaum Aussicht auf Erfolg bieten, hat nun wieder eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main in beeindruckender Klarheit bestätigt.

Verträge haben rechtlich Bestand

Mit Urteil vom 15. April 2021 bestätigte das Landgericht Frankfurt in einem Verfahren zur Geschäftsnummer 2-02 O 59/21, dass die Verträge des Unternehmens Pfando’s cash & drive rechtens sind und sich auch an den Maßstäben der gegenwärtigen Rechtsprechung messen lassen können.

Was passiert ist: Klägerin hat Miete nicht gezahlt

Eine Klägerin hatte 2019 ihr Fahrzeug an Pfando’s verkauft und den Kaufpreis erhalten, im Anschluss das Auto gemietet und weiter genutzt. Doch der monatlichen Verpflichtung zur Mietzahlung ist die Klägerin wiederholt nicht nachgekommen und wurde damit vertragsbrüchig. Das betreffende Fahrzeug wurde somit wie vertraglich festgelegt, der Verwertung zugeführt.

Landgericht: Pfando betreibt keinen Rückkaufhandel

Gegenstand der Klage war die Geltendmachung eines vermeintlichen Schadenersatzes für den Verlust des Fahrzeugs. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Verträge wegen eines Verstoßes gegen § 34 Abs. 4 GewO, welcher den gewerblichen Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufsrechts verbiete, nichtig seien und vor diesem Hintergrund Wertersatz für das Fahrzeug zu leisten sei.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dieses Ansinnen ausdrücklich abgelehnt und im konkreten Fall die Rechtsansicht der Pfando’s cash & drive GmbH bestätigt, dass sich die Verträge an der Rechtsprechung des BGH (I ZR 179/07) und des OLG Frankfurts (2 U 90/19) messen lassen können. Das Gericht vertritt überzeugend die Auffassung, dass die zu beurteilenden Verträge (Kaufvertrag und Mietvertrag; Sale-and-rent-back) nicht gegen das Verbot des Rückkaufshandels nach § 34 Abs. 4 GewO verstoßen.

Klage gegen Pfando abgewiesen – Verträge günstiger als Pfandleihgeschäft

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die konkret vereinbarte Miete nicht über einen Nutzungsersatz (vgl. § 346 Abs. 1, §347 Abs. 1 Satz 1 BGB) hinausgeht. Des Weiteren zeigte das Gericht auf, dass bereits die Kosten eines vergleichbaren Pfandleihegeschäfts deutlich über dem Mietbetrag liegen, welche zwischen den Parteien des Rechtsstreits vereinbart waren. 

Klägerin trägt die Kosten

Folgerichtig wurde die Klage abgewiesen und die Klägerin zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Das Verfahren zeigt, dass die von einzelnen Rechtsanwälten skizzierten Chancen, gegen die Verträge mit der Firma Pfando’s cash & drive vorzugehen, kaum Aussicht auf Erfolg bieten und für die Kläger hohen Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen.

Das Unternehmen beachtet die gesetzlichen Bestimmungen, weshalb Klagen gegen dieses mit einem nicht unerheblichen Risiko behaftet sind. In der konkreten Sache trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens, welche sich auf insgesamt rund 6.500 EUR belaufen. Leichtfertig den Verlockungen anwaltlicher Werbung zu erliegen kann damit sehr teuer werden.



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