Landgericht Nürnberg-Fürth: Volkswagen AG muss nahezu gesamten Kaufpreis zurückzahlen

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Wir konnten vor dem Landgericht Nürnberg am 29. Oktober 2019 ein äußerst günstiges Urteil für Dieselgeschädigte erwirken. 

Unsere Mandanten hatten im Jahr 2011 einen Tiguan 2.0 TDI mit einer Manipulationssoftware erworben. 

Das Landgericht hat keine Zweifel, dass die Volkswagen AG wegen einer arglisten Täuschung für entstandene Schäden haftet.

Das Landgericht hat, bei einem Kaufpreis in Höhe von Euro 31.000.-, einen Anspruch in Höhe von Euro 27.800.- zuerkannt, hinzu kommen noch Zinsen aus Euro 3.100.- (4 % ab Kauf im Jahr 2011, derzeit etwa weitere Euro 1.000.-) und Zinsen aus 27.800.- seit Rechtshängigkeit (5 % über dem Basiszins, derzeit etwa weitere Euro 600.-). Insgesamt erhalten die Mandanten rund Euro 29.400., dies entspricht etwa 95 % des im Jahr 2011 bezahlten Kaufpreises. 

Letztlich kann das Fahrzeug also zurückgegeben werden und der Pkw wurde dann seit 2011 nahezu kostenfrei gefahren. 

Die Besonderheit ist, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth den Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer erst ab der Mitteilung der Volkswagen AG, dass das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, vom Schadenersatz abzieht. Der Nutzungsersatz wird also erst ab 2016 berechnet, nicht bereits ab Kauf (2011). 

Bei der Verzinsung ab Kauf in Höhe von 4 % geht das Landgericht von einer Wertminderung von 10 % aus und verzinst diese Wertminderung dann. 

Auch die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit wurden zuerkannt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth nimmt eine vermittelnde Stellung ein. Es erkennt Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu, aber nicht für die gesamte Nutzungsdauer. Andere Gerichte lehnen dies ganz ab oder reduzieren den Anspruch um jeden gefahrenen Kilometer. 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth erkennt auch eine Verzinsung ab Kauf, aber nicht auf den gesamten Kaufpreis, sondern nur für einen Teilbetrag. Auch hier gibt es bislang vor allen Dingen die konträren Positionen (kein Anspruch oder der Anspruch ab den vollen Kaufpreis ab Kauf). 

Es könnte sein, dass das Gericht hiermit eine salomonische Lösung für die Berechnung des Schadens gefunden hat, der auch in die Überlegung weiterer Gerichte einfließen könnte.


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