Landgericht Stade verurteilt Bank nach Online-Betrug zur Entschädigung an Bankkunden

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Im Schatten des digitalen Fortschritts wächst die Schattenseite des Online-Bankings: Betrugsfälle häufen sich, und immer mehr Kunden erleiden finanzielle Verluste durch ausgeklügelte Attacken auf ihre Konten. Ein jüngstes Urteil des Landgerichts Stade markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen diese Form der Cyberkriminalität.

Beim Betrug im Online-Banking manipulieren Betrüger die digitalen Konten von Bankkunden, um unberechtigt Gelder zu transferieren. Typischerweise erhalten diese Betrüger Zugang durch Phishing-Attacken, Malware oder das Ausnutzen von Sicherheitslücken. Sie täuschen die Authentifizierungssysteme der Bank vor, um als legitime Kontoinhaber aufzutreten. Das Ziel ist es, unbemerkt Gelder auf andere Konten zu überweisen, wodurch die eigentlichen Kontoinhaber finanzielle Verluste erleiden.

Die anhaltende Welle von Betrugsfällen im Online-Banking zeigt, dass eine wachsende Zahl von Kunden solchen Attacken zum Opfer fällt. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Stade einer Kundin der Volksbank einen Betrag von 24.890 Euro zugesprochen (Urteil vom 30.06.2023, Az.: 6 O 267/22). Diesen Betrag musste die Bank der Kundin erstatten, nachdem ihr Konto durch Online-Betrug belastet worden war. Das Urteil ist allerdings noch nicht endgültig.

„Die betroffene Kundin führte bei der Volksbank sowohl ein Spar- als auch ein Girokonto und nutzte seit 2018 das Online-Banking-Angebot der Bank. Anfang 2022 wechselte sie auf ein neues TAN-Verfahren, bei dem Transaktionen durch Freigabe-Codes oder biometrische Daten auf dem Smartphone des Kontoinhabers autorisiert wurden. Nach einem Update des digitalen Bankings durch die Volksbank, einschließlich der Einführung neuer Apps, traten technische Probleme auf. Trotz mehrfacher Versendung persönlicher Aktivierungscodes durch die Bank erreichten diese die Kundin nicht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und in Fällen von Online-Banking-Betrug spezialisiert. 

Ein unbekannter Täter erlangte im Mai 2022 Zugang zum Konto der Kundin, indem er die „VR-SecureGo plus App“ auf einem anderen Gerät aktivierte und sämtliche anderen für die Freigabe von Überweisungen genutzten Geräte deaktivierte. Darüber hinaus entfernte er die bei der Bank hinterlegte Telefonnummer der Kundin. Anschließend transferierte er 24.890 Euro auf ein fremdes Konto. Eine Mitarbeiterin der Bank kontaktierte die geänderte Telefonnummer, woraufhin die vermeintliche Kontoinhaberin die Transaktion bestätigte. Als die echte Kundin davon erfuhr, verlangte sie die sofortige Rückbuchung der Summe, da sie die Überweisung weder autorisiert noch initiiert hatte. Die Bank lehnte ab und verwies auf die Verantwortung der Kundin für das Verschwinden der Aktivierungscodes. Daraufhin wurde der Fall vor Gericht gebracht.

„Das Landgericht Stade entschied zugunsten der Kundin und verurteilte die Bank zur Erstattung des verlorenen Betrags. Das Gericht erkannte, dass die Kundin die Transaktion zu keinem Zeitpunkt genehmigt hatte und eine Täuschung durch Dritte vorlag. Die Behauptung der Bank, die Kundin hätte ihre Online-Banking-Daten weitergegeben, fand keine Bestätigung. Neben der Wiedergutschrift des Betrags auf dem Konto wurde der Bank außerdem auferlegt, die Anwaltskosten der Kundin in Höhe von 1.583,89 Euro zu übernehmen“, betont Bankrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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