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Lebensversicherung kündigen: Ein oft teurer Ausstieg mit besseren Alternativen

  • 4 Minuten Lesezeit
Lebensversicherung kündigen: Ein oft teurer Ausstieg mit besseren Alternativen

Experten-Autorin dieses Themas

Lebensversicherungen sind traditionell als langfristige Anlagen ausgelegt und häufig zur privaten Altersvorsorge gedacht. Laufzeiten von 30 Jahren und mehr sind keine Seltenheit. Nicht jeder Versicherte kann oder will aber so lange durchhalten und möchte daher die Lebensversicherung irgendwann vorzeitig beenden. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist dann eine gängige, aber nicht unbedingt die beste Ausstiegsoption.

Die Lebensversicherung – der Klassiker der Altersvorsorge

Die Grundidee der Lebensversicherung ist ebenso alt wie simpel: Der Versicherte schließt einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung mit einer Versicherung ab und verpflichtet sich langfristig zur Einzahlung von Versicherungsbeiträgen. Dafür verspricht die Versicherung dem Kunden ab einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise zum Renteneintritt, die Auszahlung einer garantierten Leistung nebst möglicher Überschussbeteiligung.  

Dies kann eine lebenslange monatliche Rente (dann „Rentenversicherung“) oder die Zahlung eines Einmalbetrages (dann „Lebensversicherung“) sein. Erlebt der Versicherte den vereinbarten Stichtag, erhält er die Versicherungsleistung. Verstirbt der Versicherte vorzeitig, profitieren die Angehörigen von der Lebensversicherung. So kann man zugleich fürs Alter vorsorgen und seine Angehörigen absichern. 

Die Kündigung des Versicherungsvertrags als Ausstiegsoption

So weit die Idee. Die Lebenswirklichkeit ist allerdings oft eine ganz andere: Bei vielen Lebensversicherungen wird der Auszahlungszeitpunkt gar nicht erreicht. Nach Berechnungen des Bundes der Versicherten (BdV) aus 2021 haben 27 Jahre nach Vertragsbeginn ca. die Hälfte und 43 Jahre nach Vertragsbeginn sogar ca. zwei Drittel der Versicherten ihre Verträge vorzeitig beendet. 

Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig geben im Laufe der Zeit veränderte Lebensumstände, Arbeitslosigkeit, Scheidung und/oder finanzielle Notlagen den Ausschlag, vorzeitig aus einer Lebensversicherung aussteigen zu wollen. Der für viele Versicherte naheliegende und einfachste Weg, eine Lebensversicherung zu beenden, ist dabei die Kündigung des Versicherungsvertrages.  

Wer sich für diesen Schritt entscheidet, muss in der Regel die bei Vertragsschluss vereinbarte Kündigungsfrist beachten. In vielen Verträgen sind Kündigungstermine fixiert, sodass man beispielsweise zum Ende eines Jahres oder eines Quartals kündigen kann. Am besten kündigt man dann rechtzeitig per Einschreiben, damit man die Kündigung im Zweifel auch beweisen kann. Einen besonderen Grund muss man bei einer Kündigung nicht angeben. 

Achtung: Kündigung häufig finanziell nachteilig

Die Kündigung ist bei einer Lebensversicherung allerdings in den meisten Fällen auch die teuerste Ausstiegsoption. Das liegt vor allem daran, dass man im Falle einer vorzeitigen Kündigung als Auszahlung lediglich den sog. Rückkaufswert erhält.  

So bekommt man die oft erheblichen Kosten und Gebühren, die etwa für den Abschluss des Versicherungsvertrages angefallen sind, nicht erstattet. Auch den Schlussbonus und Überschüsse für die restliche Laufzeit gibt es dann nicht. Zudem können Stornogebühren und Steuern anfallen. Es kann sogar sein, dass man nicht einmal das eingezahlte Geld vollständig zurückerhält und somit am Ende sogar draufzahlt.  

Auch bei besonders alten Lebensversicherungen ist eine Kündigung aufgrund der relativ hohen Garantiezinsen von bis zu 4 % häufig nicht sinnvoll. Kapitallebensversicherungen von vor 2005 sind zudem regelmäßig auch steuerfrei, wenn die Auszahlung als Einmalbetrag erfolgt. Zudem gibt es den häufig hohen sog. Schlussüberschuss. Erst am Ende der Laufzeit, gerade wenn dann das Ende der Laufzeit nicht mehr weit ist, sollte eine Kündigung gut überdacht werden. 

Es gibt – meist bessere – Alternativen

Wer daher nicht unnötig Geld verlieren will, sollte sich über die Alternativen zur vorzeitigen Kündigung klar werden. Wer seine Lebensversicherung endgültig abstoßen möchte, kann versuchen, seine Lebensversicherung zu verkaufen. Hierfür gibt es spezialisierte Anbieter, die im Normalfall ca. zwei bis fünf Prozent mehr zahlen, als man bei einer Kündigung als Rückkaufswert bekommen würde. Bei ab 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen können allerdings Steuern auf einen Gewinn anfallen. Es empfiehlt sich daher immer, genau nachzurechnen, welche Option die bessere ist. 

Ein Versicherungsvertrag kann auch beliehen werden. Man erhält dann ein sogenanntes Policen-Darlehen, für das allerdings Kosten anfallen können. Eine Beleihung empfiehlt sich vor allem bei alten Lebensversicherungen, die noch mit hohem Garantiezins ausgestattet sind. 

Wer die Beiträge nur vorübergehend nicht zahlen kann, etwa weil er das Geld für eine größere Anschaffung braucht, kann den Versicherungsvertrag auch vorübergehend beitragsfrei stellen. Bei vielen Versicherungen funktioniert das ab einem bestimmten Betrag und für ca. ein bis zwei Jahre.  

Last but not least: Der „Widerspruchsjoker“

Eine finanziell sehr attraktive Ausstiegsoption kann auch der sog. „Widerspruchsjoker“ sein. Gerade bei alten Lebens- und Rentenversicherungen aus der Zeit von 1994 bis 2007 haben viele Versicherungen ihre Kunden gar nicht oder fehlerhaft über ihre gesetzlichen Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechte belehrt. Dies gilt grundsätzlich auch für fondsgebundene Lebensversicherungen. Deswegen ist es gut möglich, dass solche Versicherungsverträge auch heute noch rückabgewickelt werden können.  

Nach erfolgreichem Widerspruch/Rücktritt erhält der Versicherte dann die eingezahlten Beiträge mit Zinsen abzüglich der sog. Risikoanteile und abgeführter Steuern zurück. Unterm Strich erhält der Versicherungsnehmer bei dieser Ausstiegsoption daher häufig – mitunter erheblich – mehr Geld als bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages. 

Keine übereilten Schritte: Am besten fachkundigen Rat einholen

Ob und welche der Ausstiegsoptionen tatsächlich in Betracht kommen und für den Versicherten auch finanziell am vorteilhaftesten sind, sollte dabei jeweils für jeden konkreten Versicherungsvertrag genau geprüft werden. Versicherte sollten daher nicht vorschnell handeln und am besten Rat bei einem kompetenten Rechtsanwalt und/oder Versicherungsfachmann suchen.  

Foto(s): ©Adobe Stock/StockPhotoPro

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