„Legal Highs“ & Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG): Strafverteidigerin informiert

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Umgang mit Betäubungsmitteln und Arzneimitteln ist in Deutschland streng geregelt und bedarf einer Erlaubnis bzw. ist ohne Erlaubnis strafbar. Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) aus dem Jahr 2016 regelt den Umgang mit bestimmten psychoaktiven Stoffgruppen. Im Gegensatz dazu steht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das nur einzelne Stoffe aufzählt. 

Als Strafverteidigerin und Rechtsanwältin für Strafrecht informiere ich Sie über das NpSG. 

  • Was regelt das NpSG?
  • Was bedeutet das Verbot im NpSG?
  • Straftatbestände im NpSG: Was ist strafbar?
  • Was sind neue psychoaktive Stoffe?
  • Was hat sich durch das NpSG geändert?
  • Ist der Kauf von 1CP-LSD strafbar?
  • Weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich gern: 089 523 88 0 88, mail@haider.legal

Was regelt das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?

Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) aus dem Jahr 2016 enthält eine Auflistung von ganzen Stoffgruppen, die als verboten gelten. Weiterhin enthält das Gesetzt Straftatbestände und Verbotsnormen. 

Ziel des NpSG ist, den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht zu durchbrechen. Durch das NpSG soll es nicht mehr möglich sein, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen.

Was bedeutet das Verbot im NpSG? 

Es ist nach dem NpSG grundsätzlich verboten, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, ihn herzustellen, ihn ein- oder auszuführen, ihn zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen

Wird gegen das Verbot verstoßen, können die Behörden unabhängig von einem Strafverfahren den Stoff sicherstellen und vernichten

Wichtig:

Das Verbot bedeutet nicht, dass Sie sich strafbar machen! Verbot bedeutet nicht Strafbarkeit!

Straftatbestände im NpSG

Das NpSG sieht auch Straftatbestände vor: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird z.B. bestraft, wer mit einem neuen psychoaktiven Stoff (NpS) Handel treibt oder ihn einem anderen verabreicht.

Wichtig

Konsum, Besitz, Erwerb, Inverkehrbringen, Herstellung eines NpS sind nicht strafbar

Was sind neue psychoaktive Stoffe?

Die Stoffgruppen von NpS, die dem Verbot unterliegen, sind in einer Anlage zum Gesetz aufgelistet:

  1. von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen (d.h. mit Amfetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)
  2. Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide (d.h. Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren)
  3. Benzodiazepine
  4. von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen
  5. von Tryptamin abgeleitete Verbindungen

Was hat sich durch das NpSG geändert?

Vor Einführung des NpSG hatten sich regelmäßig Strafbarkeitslücken aufgetan, indem neue Stoffe herangezogen wurden, die eine veränderte chemische Struktur zu dem verbotenen Stoff, aber eine ähnliche Wirksamkeit aufweisen. Für die Strafbarkeit musste der neue Stoff erst in das BtMG aufgenommen werden. In der Zwischenzeit entstand eine Strafbarkeitslücke, sog. „Legal Highs“.

1CP-LSD im Internet kaufen: Strafbar? Strafverteidigerin klärt auf

Im öffentlichen Internet werben einige Anbieter mit dem Verkauf der Droge „1CP-LSD“. In leicht zugänglichen Shops können online mehrere Gramm ohne Alterskontrolle bestellt werden. 

1CP-LSD, oder auch 1-Cyclopropionyl-Lysergsäurediethylamid, ist ein Derivat von 1P-LSD. Im Körper wird 1CP-LSD wohl zu LSD umgewandelt und wirkt entsprechend. 

Es ist umstritten, ob 1CP-LSD vom NpSG erfasst wird oder nicht. Für die Frage der Strafbarkeit kommt es auf eine detaillierte Prüfung der chemischen Zusammensetzung des Stoffes an. Tendenziell spricht mehr dafür, dass 1CP-LSD aktuell nicht vom Anwendungsbereich des NpSG erfasst ist, dies jedoch bald geändert wird. 

Wegen der unübersichtlichen Gesetzeslage gehen wohl einige Behörden gegen die Betreiber der Verkaufsplattformen vor, andere nicht.  Auch wenn die Seiten damit werben, dass der Verkauf hundertprozentig legal ist, können sich die Konsumenten nach der aktuellen Gesetzeslage nicht darauf verlassen. 

Noch Fragen?

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht kläre ich Sie über Ihre Rechte in einem Strafverfahren bei LSD Microdosing auf.  Sprechen Sie mich gerne an. 




HAIDER Rechtsanwälte

Erzgießereistr. 2 - 80335 München

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