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LG Düsseldorf veurteilt Betriebsschließungsversicherung!

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Nach meinem ersten Rechtstipp zu diesem Thema (https://www.anwalt.de/rechtstipps/gastronomiebetrieb-wegen-corona-geschlossen-lg-muenchen-i-bestaetigt-anspruch-gegen-versicherung_180621.html) hat nun auch am 19.2.2021 eine Handelskammer des LG Düsseldorf der Klage eines Gastronoms gegen seinen Versicherer stattgegeben und diesen zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von 7.000 € verurteilt (nur Pressmitteilung bisher verfügbar: https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen_2021/4-21.pdf).

Das Problem auch hier, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versichungsvertrages und bei Abfassung der dort geltenden Versicherungsbedingungen das Virus SARS-CoV-2 noch nicht existierte bzw. noch nicht bekannt war.

Mehrere Bars des Gastronomen wurden durch eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 18.03.2020, die sich auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bezog, geschlossen.Das Gericht kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der Versicherungsfall aufgrund der Schließung eingetreten sei. Der zugelassene Außerhausverkauf habe nicht zum Kernbereich des Geschäftsmodells der drei Bars gehört. Die Barbetreiber müssten sich nicht auf eine zwar mögliche, aber unternehmerisch nicht wirtschaftlich durchzuführende Alternative verweisen lassen.Versicherungsschutz bestehe, auch wenn zum Zeitpunkt der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 naturgemäß der Erreger SARS-CoV2 noch nicht in der Liste der im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten aufgenommen war. Die Klausel in den Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsfall auf die im alten Infektionsschutzgesetz ausdrücklich aufgeführten Erreger beschränke, sei unangemessen benachteiligend und deshalb nach § 307 BGB unwirksam. Auch gegenüber einem Kaufmann habe die Versicherung nicht ausreichend klar herausgestellt, dass der Versicherungsschutz für neu entstehende Krankheiten ausgeschlossen sei.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Rechtsmittel einlegen wird, ist dies sicherlich ein gutes Zeichen für eine von „Dauerlockdowns“ der politisch Verantwortlichen in die Knie gezwungene Branche.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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