LG Leipzig verurteilt Sharewood AG zur sofortigen Rückzahlung

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Mit aktuellem Urteil vom 10. Februar 2021 hat das Landgericht Leipzig die Sharewood Switzerland AG zur Rückzahlung der vollständigen, von einem Anleger investierten 55.037,06 € verurteilt.

Wirksamer Widerruf

Das Landgericht Leipzig urteilte, dass dem Kläger ein Widerrufsrecht aufgrund eines Fernabsatzvertrages zusteht.

Weil die Sharewood AG die Kapitalanlage ausschließlich im Wege des Fernabsatzes, also über Internet, E-Mail und Telefon vertreibt, handelt es sich um Fernabsatzverträge. Bei diesem besteht für Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, worüber Sharewood AG die Anleger belehren musste. Solche Belehrungen finden sich aber nirgendwo in den Verträgen, weswegen das an sich nur für 14 Tage mögliche Widerrufsrecht unbefristet ausgeübt werden kann.

Entscheidend: Der Kläger habe dieses Widerrufsrecht auch noch über ein Jahr nach Vertragsschluss wirksam ausüben können, da es sich bei der Anlage um eine „Finanzdienstleistung“ handele.

Deutsche Gerichte zuständig, deutsches Recht anwendbar

Letzteres war von der Sharewood AG bestritten worden. Sie behauptete kurz gefasst, es handele sich nicht um eine Finanzdienstleistung im Sinne des Gesetzes, sondern um einen Baumkaufvertrag. Außerdem seien deutsche Gerichte gar nicht zuständig und deutsches Recht nicht anwendbar. All diese Argumente hat das Landgericht Leipzig mit überzeugender Begründung rundheraus zurückgewiesen und die Sharewood AG zur sofortigen Rückzahlung des vollständigen investierten Betrages verurteilt.

Nicht nur sei deutsches Recht anwendbar und die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig, auch könne der Kläger noch über ein Jahr nach Vertragsschluss seinen Widerruf erklären. Bei Verträgen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen sieht der Gesetzgeber ein unbefristetes Widerrufsrecht vor. Dies hat nicht zuletzt in Hintergrund, dass bei solchen Verträgen üblicherweise hohe Summen im Spiel sind und der Vertragsnehmer sich lange bindet.

BaFin untersagt Vertrieb in Deutschland

Die Sharewood AG vertreibt Kapitalanlagen in Bäume im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso. Den Anlegern wird eine sichere und nachhaltige Anlage in „grüne Werte“ versprochen. Man könne nicht nur sein Vermögen mehren, sondern dabei noch dazu Klima- und Regenwaldschutz betreiben, so die vollmundigen Versprechungen.

Die Realität sieht wohl etwas anders aus. Zunächst hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Sharewood AG den Vertrieb in  Deutschland untersagt. Es lag nämlich gar keine Genehmigung vor, die aber per Gesetz für dieses Angebot von Vermögensanlagen vorgeschrieben ist. Es war nicht das erste Mal, dass der Unternehmensgründer Möckli von der Finanzaufsicht gestoppt wurde.

Landgericht Tübingen befürchtet illegale Urwaldrodungen

Weiter hat das Landgericht Tübingen in einem aktuellen Hinweis Zweifel daran geäußert, dass die Anlage so nachhaltig sein kann, wie von der Sharewood AG beworben. Das Landgericht Tübingen weist zutreffend darauf hin, dass es sich bei den Bundesstaat Mato Grosso in Brasilien um denjenigen handelt, der mit am stärksten von illegalen Urwaldrodungen betroffen ist. Diese haben sich unter der aktuellen brasilianischen Regierung noch vervielfacht. Das Landgericht Tübingen hat die Sharewood AG daher dazu aufgefordert, Auskunft über die mit den Plantagen genutzten Flächen zu geben und darüber, ob hier zur Bewirtschaftung zuvor Urwald gerodet wurde.

Anleger befürchten Totalverlust

Für die deutschen Anleger entwickelt sich die Anlage mehr und mehr zum Hochrisiko. Angekündigte Ausschüttungen erfolgen nicht. Ein Großteil der gepflanzten Bäume konnte nicht verkauft werden und wurde geschreddert. Viele Anleger befürchten daher den Totalverlust ihres angelegten Kapitals.

Wer immer noch in der Sharewood AG investiert ist, sollte jetzt so schnell wie möglich rechtliche Schritte einleiten, um sein Kapital zu retten. Es wird empfohlen, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwälte aufzusuchen, um die Möglichkeiten einer schnellen und sicheren Rückabwicklung prüfen zu lassen. Auf außergerichtliche Aufforderungen durch die Mandanten selbst lässt sich die Sharewood AG nicht ein.

Rechtsanwalt Johannes Goetz hat bereits eine Vielzahl von Klagen gegen die Sharewood AG eingereicht und das aktuelle Urteil des Landgerichts Leipzig erfochten. Er steht jetzt für eine sofortige kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

Foto(s): Bruno Kelly


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