Lkw-Kartell: Auch Scania zu Rekordstrafe verurteilt! Ansprüche der Betroffenen! Anwälte informieren

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In Sachen Lkw-Kartell weist die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg darauf hin, dass nun auch der LKW-Hersteller Scania zu einer Rekordbuße von 880 Millionen Euro verurteilt wurde wegen über 14 Jahre stattgefundener illegaler Preisabsprachen mit anderen Lkw-Herstellern.

Das gab die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel bekannt.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits zahlreiche betroffene Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland mit zwischen 5 bis ca. 2000 Lkws pro Unternehmen vertritt, hierzu: „Meiner Ansicht nach können somit auch Lkw-Käufer, die Lkw‘s des Herstellers Scania gekauft oder geleast haben, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Scania geltend machen, der Schaden der Betroffenen dürfte auch hier bei ca. 10 – 15 % des jeweiligen Verkaufspreises pro Lkw liegen.“

Bei einem durchschnittlichen Lkw-Preis von ca. 85.000,- € könnte der Schaden pro Lkw somit bei ca. 8.500 – 12.000,- € liegen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Bereits im Jahr 2016 hatten die weitere Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF einen Vergleich mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde geschlossen, bei dem sie 2,93 Mrd. Euro an Strafe bezahlen mussten. MAN kam in den Genuss der Kronzeugenregelung, da es das Kartell angezeigt hatte.

Da Scania die Zusammenarbeit verweigerte, erhielt es daher keinen Strafnachlass.

Im Fall Lkw-Kartell gibt es auch für Betroffene die Möglichkeit, dass Prozessfinanzierer alle Kosten übernehmen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten hier z. B. mit 2 renommierten Prozessfinanzierern zusammen, die bereits Lkw-Kartell-Klagen für etliche Unternehmen finanziert haben und auch die Gutachterkosten finanzieren, sodass die Betroffenen auch qualifizierte Gutachten vorlegen können, in denen der Schaden qualifiziert berechnet wurde.

Dr. Späth hierzu: „Denn ohne ein qualifiziertes Gutachten mit wettbewerbsökonomischem Teil und individuellem Teil auf Firmenebene wird es für die Geschädigten meiner Ansicht nach sehr schwierig, ihren konkreten Schaden nachzuweisen, was es den Kartellanten leicht machen könnte, die Schäden zu bestreiten. Dies sollte unbedingt vermieden werden.“

Allerdings sollten Betroffene des Lkw-Kartells, also auch Käufer von Lkw’s des Herstellers Scania, die mögliche Verjährung beachten, da bereits im Dezember für diverse Ansprüche von Betroffenen gegen diverse Lkw-Hersteller aus früheren Jahren Verjährung einzutreten droht. Eventuell haben Lkw-Kartell-Betroffene des Herstellers Scania hier noch länger Zeit, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, aber Eile ist in jedem Fall geboten, zumal, worauf Betroffene hingewiesen werden sollen, auch der jeweilige Gutachter noch mehrere Wochen für die Begutachtung benötigen wird.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells, also auch Betroffene, die Lkw’s des Herstellers Scania erworben haben, sollten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen.

Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


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