Lkw-Verkehrskontrolle in Frankreich

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Deutsche Transportunternehmen mit Frankreichgeschäft haben sehr häufig mit Routine-Kontrollen ihrer Lastzüge in Frankreich zu tun. Diese Kontrollen haben in ihrer Intensität nie nachgelassen. Gegenstand ist meistens die Überprüfung der Ruhe- und Lenkzeiten und nicht selten wird sie auf die gesamte Palette der einzuhaltenden Regeln ausgedehnt.

Bei der Feststellung von Verstößen innerhalb der zurückliegenden 28 Tage muss nach Möglichkeit sofort geltend gemacht werden, wenn diese bereits in einer anderen Kontrolle Gegenstand einer Strafe gewesen sein sollten. Der Grundsatz des Verbotes der Doppelbestrafung gilt grenzüberschreitend und eventuell erhobene Kautionen für solche Tatbestände müssen im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Ein Verstoß oder auch mehrere einzelne Verstöße werden einzeln nach der gesetzlichen Höchststrafe bemessen und es ist an Ort und Stelle sofort eine Kaution zu stellen, ohne die eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Die Höhe der Kaution wird in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ermittelt und kann in diesem Stadium durch etwaige Verhandlungen nicht herabgesetzt werden.

Der Vorgang wird nach der Kontrolle oft noch Gegenstand weiterer Ermittlungen, diese sind meist notwendig, wenn technische Daten von Fachdezernaten ausgewertet, überprüft und beurteilt werden müssen. Haben die gesammelten Vernehmungen und sonstigen Ermittlungen entsprechende Hinweise ergeben, werden Informationen über das auftraggebende Transportunternehmen selbst eingeholt – z. B. bei auffälliger Anzahl von wiederholten Zuwiderhandlungen durch Fahrzeuge einer Firma – und in einem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Staatsanwaltschaft orientiert sodann im Rahmen der festgestellten Straftatbestände die Strafverfolgung in freier Wahl gegen die Beteiligten Fahrer und/oder das Transportunternehmen selber. Die übliche Folge ist der Strafbefehl oder die direkte Ladung vor ein Strafgericht.

In seltenen Fällen kommt es zur Einstellung und diese wird den Betroffenen nicht systematisch mitgeteilt. Dieser hat jedoch den Anspruch auf vollumfängliche Rückzahlung der Kaution. Dieser Anspruch muss bei der Staatskasse mit gesondertem Antrag geltend gemacht werden. Über das Verfahren oder die Stelle der Rückzahlung wird nicht gesondert informiert. Es gilt also den Fortgang des eingeleiteten Verfahrens selbst aktiv zu überwachen und nicht aus den Augen zu verlieren. Die Dauer der Verfahren sind ungewöhnlich lange. 

Wird ein Strafbefehl erlassen, so orientiert sich die Strafe immer an der zuvor hinterlegten Kaution. Die Zustellung des Strafbefehls erfolgt entweder an den Fahrer oder die Firma per Einschreiben. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Begleitschreibens zum Strafbefehl und nicht mit dem Erhalt desselben per Einschreiben. Der Widerspruch bewirkt eine Eröffnung des Verfahrens vor dem zuständigen Strafgericht und die Ergebnisse zeigen, dass die oft pauschal sehr hoch angesetzten Geldstrafen mit Erfolg herabgesetzt werden können.

Zu beachten ist für Unternehmen auch, dass also oftmals nur der jeweilige Fahrer eine Mitteilung an seine Privatadresse erhält, was dazu führen kann, dass dieser Widerspruchsfristen nicht zur Kenntnis nehmen kann und deswegen verpasst.

Der Rückzahlungsanspruch der Differenz muss selbstständig geltend gemacht werden. Die Erstattung überzahlter Beträge erfolgt nicht automatisch.

Urteile werden nicht selbstständig an Sie geschickt, sondern müssen bei Gericht angefordert werden. 

Anlässlich einer Verkehrskontrolle darf die Hinterlegung einer Kaution nicht mit einer an Ort und Stelle zu bezahlenden Bußgeldzahlung verwechselt werden. Der Unterschied geht aus der erteilten Quittung hervor. Es handelt sich meistens um eine Kaution, die zwangsläufig einen Strafbefehl und bei Widerspruch ein gerichtliches Verfahren nach sich zieht. Bei einzelnen Gerichten, die mit vielen Kontrollen befasst sind, weil diese routinemäßig durch die örtliche Polizei durchgeführt werden, kann eine hohe Anzahl von nicht verteidigten Sachverhalten beobachtet werden. Das bedeutet, dass die Kaution, die sich immer an der gesetzlichen Höchstsumme orientiert, dem Staat vollumfänglich zugesprochen wird. Das kann in vielen Fällen verhindert werden, vorausgesetzt der Verstoß wird streitig verhandelt, mit dem Ziel der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Kontrolle und der Proportionalität der Geldbuße.

Das mit der Einzahlung der Kaution beginnende Verfahren muss aktiv verfolgt werden, damit in der Folge Rückzahlungsansprüche gegen den Staat nicht unnötig in Vergessenheit geraten.

Meine Kanzlei unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Bearbeitung derartiger Sachverhalte und vertritt Sie vor den zuständigen Strafgerichten in ganz Frankreich.



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