Lobbyregister beim Deutschen Bundestag und weitere Transparenzregister

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Am 1. Januar 2022 ist das Lobbyregister beim Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Damit verbunden sind umfangreiche Auskunftspflichten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbände, die entsprechende politische Kontakte wahrnehmen. Außerdem entscheiden sich immer mehr Bundesländer zur Stärkung der Transparenz auf politische Entscheidungsprozesse Lobby- bzw. Transparenzregister einzuführen und auch auf europäischer Ebene gibt es ein EU- Transparenzregister.

Vor dem Hintergrund der Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse und insbesondere Gesetzesinitiativen der Industrie, bestimmter Lobbyagenturen oder großer Interessenverbände sind solche Register sicher sinnvoll.

Für die eintragungspflichtigen Akteure bedeutet nicht nur der Ersteintrag, sondern auch die laufende Pflege und Aktualisierung der Daten einen deutlichen Mehraufwand.

So müssen beispielsweise Lobbyisten auf der entsprechenden Seite beim Deutschen Bundestag Auskunft erteilen über ihre Kontakte zu Abgeordneten, deren Mitarbeitern, Fraktionen und der Bundesregierung.

Dabei ist schon die Abgrenzung, wann eine Kontaktaufnahme eintragungspflichtig ist – zum Beispiel bei der persönlichen Nachricht über einen digitalen Messanger oder einer Rundmail – nicht ganz einfach.    

Ausnahmen von der Pflicht zu Eintragung gelten übrigens für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände; sie können sich aber freiwillig eintragen.

Abgefragt werden außerdem die Tätigkeitsfelder sowie der personelle und finanzielle Aufwand der Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung. Solche Angaben bedeuten gerade für große Unternehmen, bei denen sich ganze Abteilungen um die politische Interessenvertretung oder die Kommunikation im Zusammenhang mit Public Affairs kümmern eine laufende Dokumentation dieser Prozesse.

Dabei sollte man diese Pflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben der Verhängung von Bußgeldern bei einem Verstoß – diese können bis zu 50.000 Euro betragen - droht vor allem ein erheblicher Reputationsschaden für das Unternehmen oder den Verband.

Mit dem Eintrag beim Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag einher geht auch die Deutlichmachung ihres Eintrags über den Briefkopf oder die Mail-Signatur des Mitarbeiters.

Hierbei handelt es sich nur um einen Ausschnitt der Pflichten und Angaben, die durch das Lobbying für Akteure entstehen können. Wenn Sie eine umfängliche Beratung dazu wünschen, kontaktieren Sie mich gerne. Dazu gehört selbstverständlich auch die Unterstützung bei der regelmäßigen Aktualisierung des Eintrags Ihres Unternehmens oder Verbands.           

Foto(s): @privat


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