Lohnt es sich, mit der Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung vorzugehen?

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Wird man als Arbeitnehmer gekündigt, ist man meistens erst mal wie vor den Kopf gestoßen. Persönlich ist die Kündigung ein Desaster, aber als einzelner Arbeitnehmer hat man gegen den Arbeitgeber sowieso keine Chance – oder etwa doch? Kann sich der unangenehme Gang zum Anwalt und vor Gericht lohnen? 

Kündigung eines Arbeitnehmers: schneller ausgesprochen als durchgesetzt!

Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber zwar schnell ausgesprochen, denn ein entsprechendes Kündigungsschreiben lässt sich leicht aufsetzen, unterschreiben und dem Arbeitnehmer zustellen. Ob diese Kündigung das Arbeitsverhältnis aber auch tatsächlich beendet, steht sprichwörtlich auf einem anderen Blatt Papier, denn für eine wirksame Kündigung muss der Arbeitgeber zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Hürden beachten. 

Das deutsche Arbeitsrecht nimmt den Arbeitnehmer nämlich in Schutz und stellt in diversen Gesetzen verschiedenste Anforderungen an den Arbeitgeber. Besteht im Betrieb z. B. ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber diesen vor jeder Kündigung anhören. Bei bestimmten Arbeitnehmergruppen (z. B. Schwangeren und frischgebackene Müttern, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderten) muss der Arbeitgeber eine Behörde um Zustimmung zur Kündigung bitten, und im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sind die Voraussetzungen für eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung zu erfüllen. Diese Anforderungen hat die Rechtsprechung definiert und sehr strenge Vorgaben für den Arbeitgeber gemacht. Deshalb ist mit dem Kündigungsschreiben für den Arbeitnehmer noch lange nicht alles verloren, er muss aber aktiv werden und sich gegen die Kündigung wehren. 

Kündigungsschutzklage als einziger Weg, sich gegen eine unwirksame Kündigung zu wehren

Die Chancen gekündigter Arbeitnehmer, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren, stehen in vielen Fällen sehr gut. Nur innerhalb der Probezeit oder in sog. Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern muss ganz genau geprüft werden, ob sich eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnt, denn in diesen Fällen ist die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers sehr groß. Entscheidend ist aber dennoch der Einzelfall, was im Detail nur ein versierter Anwalt auf dem Gebiet Arbeitsrecht beurteilen kann. 

Dagegen lohnt sich die Kündigungsschutzklage fast immer, wenn Arbeitnehmer in den Anwendungsbereich des KSchG fallen oder gar einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Die Kündigungsschutzklage ist dann aber auch der einzige Weg, um sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren. Viel Zeit hat der Arbeitnehmer dafür aber nicht, denn hat er drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Klage erhoben, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob der Arbeitgeber tatsächlich Fehler gemacht hat. 

Inhalt und Ziel der Kündigungsschutzklage

Mit der Kündigungsschutzklage wendet sich der gekündigte Arbeitnehmer an das Arbeitsgericht und beantragt dort festzustellen, dass seine Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Ziel der Klage ist es entweder weiterhin seinen Job machen zu dürfen oder zumindest eine Abfindung zu erhalten. Den meisten Arbeitnehmern geht es tatsächlich nur um die Abfindung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben sie nur in wenigen Ausnahmefällen. Dennoch endet ein Großteil der Kündigungsschutzklagen mit einem Abfindungsvergleich, denn das Arbeitsrecht und die Anforderungen der Arbeitsgerichte an eine wirksame Kündigung sind unüberschaubar groß. In der Regel ist dem Arbeitgeber das Risiko, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren, zu groß. Er erklärt sich daher in den meisten Fällen freiwillig bereit, eine Abfindung zu zahlen, damit der Arbeitnehmer seine Klage zurücknimmt. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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